Frage zur HU/Betriebserlaubnis

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Da Joe Baker
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Frage zur HU/Betriebserlaubnis

Beitrag von Da Joe Baker » Fr 11.04.03 11:09

Servus,


die Betriebserlaubnis meines Pug ist 12/02 abgelaufen und Ende


Februar hab ich ihn abgestellt. Soweit noch alles im Rahmen.


Die Versicherung für den Karren läuft weiter und diesen/nächsten Monat soll er zur HU.


Die Frage ist, hätte ich das der Zulassungstelle melden müssen ?


greetz

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Kris
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bloss nicht ...

Beitrag von Kris » Fr 11.04.03 11:31

.... die zulassungsstellen haben mit abgelaufenen Tü/Au garnix zu tun ... eigentlich ... nur dass sie seit neuestem, die autohalter verpetzen, die ihre autos mit abgelaufem Tü/Au an die Ordnungsämter (letzlich gehört zulassung ja auch dazu) weiterverpetzen, d.h. wer auf der strasse schon nicht mit abgelaufenen plaketten erwischt wurde, den erwischt es spätestens bei der abmeldung des autos ...


einfach zum tüv fahren, neu draufmachen lassen, der wird dann auf 12/02 zurückdatiert, d.h. du hast dann halt nur Tü bis 12/04 statt bis 04/05 ...


aber die zulassung ganz still halten. ich hab letztes mal beim abmelden schon wohlwissend die stempel von den schildern runtergekratzt, da auch die AU 12/02 abgelaufen war, ohne motor geht AU halt nur schlecht, daher, die gute frau hat zwar einen mordes-terz gemacht, das seien stempel der stadt, das dürfe man nicht ... hab ich halt gesagt, das auto ist im ausland kaputtgegangen, ich hab mir die schilder schicken lassen und drum gebeten sie vorher zu entwerten ...


deutschlands verwaltung wird halt immer mehr zur vereinten abzockerbande.





grüsse, kris

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Kris
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tschuldige, grad erst aufgestanden ;-))

Beitrag von Kris » Fr 11.04.03 11:33

so machts mehr sinn:


>.... die zulassungsstellen haben mit abgelaufenen Tü/Au garnix zu tun ... eigentlich ... nur dass sie seit neuestem, die autohalter verpetzen, die ihre autos mit abgelaufem Tü/Au an die Ordnungsämter (letzlich gehört zulassung ja auch dazu) abmelden wollen, d.h. wer auf der strasse schon nicht mit abgelaufenen plaketten erwischt wurde, den erwischt es spätestens bei der abmeldung des autos ...


>einfach zum tüv fahren, neu draufmachen lassen, der wird dann auf 12/02 zurückdatiert, d.h. du hast dann halt nur Tü bis 12/04 statt bis 04/05 ...


>aber die zulassung ganz still halten. ich hab letztes mal beim abmelden schon wohlwissend die stempel von den schildern runtergekratzt, da auch die AU 12/02 abgelaufen war, ohne motor geht AU halt nur schlecht, daher, die gute frau hat zwar einen mordes-terz gemacht, das seien stempel der stadt, das dürfe man nicht ... hab ich halt gesagt, das auto ist im ausland kaputtgegangen, ich hab mir die schilder schicken lassen und drum gebeten sie vorher zu entwerten ...


>deutschlands verwaltung wird halt immer mehr zur vereinten abzockerbande.


>


>grüsse, kris

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