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von Kris » Mo 02.06.03 09:44
... gott sei dank hatte ich bisher nahezu garkeine probleme mit eintragungen oder mängelanzeigen. und die paar male, wo ich kontrolliert wurde und auch verbal verschiedene sachen in frage gestellt wurden, z.b. auspuffanlage, reifen etc. scheiterte eine mängelanzeige immer am mangelnden wissen um die peugeots, d.h. die bullen waren sich garnet sicher, was beim 205 GTI im bereich des möglichen liegt oder nicht und haben so eher sachen akzeptiert, statt sie zu bemängeln.
das war so beim GTI 1.6 mit den gutmann ET 13-felgen, die einfach zu breit waren und trotzdem eingetragen, da der gute mann am ! haupt-tüv ! in kassel auf dem gutachten nicht unterscheiden konnte zwischen C66 und C86 und 20CDF oder 20CDK und mir so im grunde gegen das gutachten, nur weil da auch 205 GTI stand, die felgen auf der breiten achse eingetragen hat.
klar, der 205er ist jetzt ein mageres beispiel, es zeigt aber eindeutig, wie schnell man in eine grauzone kommt, in der es dann nicht mehr darum geht, ob das was eingetragen ist, auch regelkonform eingetragen ist, sondern ob derjenige, der es eingetragen hat, es so überhaupt hätte abnehmen dürfen.
das ist aber dann ein formaljuristisches problem, und da kann ich nur sagen, aus meiner eigenen erfahrung sind 80 bis 90% von anzeigen, verwarnungen und bussgeldanhörungen aufgrund von formalen fehlern auszuhebeln! die beamten und sachbearbeiter haben teilweise garkeine ahnung, was sie eigentlich machen, stellen verwarnungen und anzeigen aus, die voller sachlicher und verfahrens-fehler stecken und letzlich zu grossteilen nur deshalb rechtskräftig werden, da die beschuldigten sich ebenso wenig mit der gesetzeslage auskennen:
fall 1: ein auto eines bekannten soll zwangsstillgelegt werden. es reiten zwei bullen an, schieben verbal ne breite welle, der eine fängt an, die nummernschilder abzuschrauben. erster kompetenzbruch, die schilder gehören dem fahrzeugbesitzer, dürfen auf keinen fall abgeschraubt werden. gut, der beamte nimmt das mürrisch zur kenntnis und fängt nun an, die stempel von den schildern zu kratzen. zweiter kompetenzbruch, er hat die AU und Tüv-plakete mitabgekratzt, die aber wiederum eindeutig im besitz des fahrzeughalters sind, es dürfen lediglich die städtischen oder landratsamt-plaketten entfernt werden.
macht einmal zwangsentstempelung inklusive zwei verfahrensfehlern und daraus folgenden dienstaufsichtbeschwerden.
fall 2: bei einer routine-kontrolle wird ein auto überprüft, statt der eingetragenen bereifung 215/60/15 und 235/55/15 sind 225/50/15 und 245/45/16 aufgezogen, ein eindeutiger bruch mit der STVZO, das fahrzeug wird ohne ABE gefahren, es wird ein bussgeldbescheid gegen den fahrer erlassen, 140 DM geldbusse und 3 punkte in flensburg.
hinfällig.
warum? ganz einfach, weil mehrere verfahrensfehler auftraten:
a) die zulassungsstelle hat einen simplen schreibfehler bei der reifengrösse gemacht, statt 235/55/15 steht da 2135/55/15. dieses detail hätten die überprüfenden beamten bemängeln MÜSSEN, den fahrer auffordern müssen, die papiere prüfen zu lassen, das haben sie versäumt.
b) die beamten haben den bussgeldbescheid an den fahrer, nicht den halter, des wagens geschickt, ihn aber als halter angesprochen und ihm auch die nur gegen den halter durchsetzbaren mängel vorgeworfen, ein eindeutiger verfahrensfehler.
der bussgeldbescheid war damit hinfällig. es gab zwei nette dienstaufsichtbeschwerden gegen die polizeibeamten.
nur zur erläuterung, die beamten waren in beiden fällen keine jungen anfänger, sondern graumelierte polizei-hauptmeister. es dürfte tausende solcher fälle geben, in denen an sich ja sachlich korrekte mängelanzeigen durch verfahrensfehler als ungültig erweisen können.
dazu kommt die 100% uneinheitliche eintragungs-art der verschiedenen Tüvs, es ist ja selbst für fachleute garnicht nachvollziehabr, was alles eingetragen ist und wie. ich kann mich erinnern, dass in limburg wohl ein 205 Rallye war, dessen ! serienmässigen ! radläufe unter ziff. 33 nochmal gesondert eingetragen waren?! oder falscheinträge wie die oben genannte 2135/55/15 stat 235/55/15 oder RIAD-lenkräder stat RAID oder lenkradnabe 8912 statt 8913 und und und. allein für den nachrüst-kat von gutmann hab ich mittlerweile 10 verschieden lautende einträge, teilweise mit den skurrilsten fehlern, da wurde dann die abgasklasse nicht geändert und lauter solche scherze.
das sind aber wie gesagt alles formaljuristische probleme, in denen es garnicht mehr um die sache selber geht, sondern um das wie und wann und warum. und da kann mit nem guten rechtsberater alles auf den kopf stellen.
grüsse, kris