ist so ein licht im öffentl. starssenverkehr zulässig? :

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.

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6|_oo7
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Eher nicht (o.t)

Beitrag von 6|_oo7 » Fr 06.06.03 13:10

kein Text

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Totti
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re: ist so ein licht im öffentl. starssenverkehr zulässig? :

Beitrag von Totti » Fr 06.06.03 13:16

soweit ich weiß darfst du im öffentlichen strassenverkehr nur 4 leuchten gleichzeitig an haben, alle anderen musst du abdecken.


so wars vor einigen jahren mal, kann sich aber wieder geändert haben, kannste aber beim tüv erfragen.


gruß totti

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nein...

Beitrag von obelix » Fr 06.06.03 13:42

das darf nur auf den dafür vorgesehenen wettbewerbsfahrzeugen montiert sein, und nur bei nachtfahrten.


gruss


obelix

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pongi
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Beitrag von pongi » Fr 06.06.03 13:48

und was machen die wenn zwischen 2 WPs kein servicepoint ist und er zur 2. WP die lichter braucht? dann fährt der kerl doch auch mit montierten lichtern. oder?


matthias

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re: nein...

Beitrag von PeugeotHeiZeR » Fr 06.06.03 14:05

<center><img src="http://www.beepworld.de/memberdateien/m ... "></center>


>das darf nur auf den dafür vorgesehenen wettbewerbsfahrzeugen montiert sein, und nur bei nachtfahrten.


>gruss


>obelix


wie sieht das bei den LKWs aus?


die ham doch auch ne ganze lichterbatterie aufm dach und machen auch nur es an,wenn sie mutterseelenallein durch die gegend kullern...


mfG Carsten

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re: nein...

Beitrag von PeugeotHeiZeR » Fr 06.06.03 14:05

<center><img src="http://www.beepworld.de/memberdateien/m ... "></center>


>das darf nur auf den dafür vorgesehenen wettbewerbsfahrzeugen montiert sein, und nur bei nachtfahrten.


>gruss


>obelix


wie sieht das bei den LKWs aus?


die ham doch auch ne ganze lichterbatterie aufm dach und machen auch nur es an,wenn sie mutterseelenallein durch die gegend kullern...


mfG Carsten

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Dort sind das dann Arbeitsscheinwerfer

Beitrag von Markus@ » Fr 06.06.03 15:42

>>das darf nur auf den dafür vorgesehenen wettbewerbsfahrzeugen montiert sein, und nur bei nachtfahrten.


>>gruss


>>obelix


>wie sieht das bei den LKWs aus?


>die ham doch auch ne ganze lichterbatterie aufm dach und machen auch nur es an,wenn sie mutterseelenallein durch die gegend kullern...


>mfG Carsten

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arbeitsscheinwerfer?

Beitrag von pongi » Fr 06.06.03 16:09

naja. der wird schon arbeitslichter haben, aber die sind hinten raus. bei den lkw läuft das ja unter standlicht bzw zusatzfernlichter.


ausserdem könnte man ja strenggenommen auch sagen das ein rallyfahrer in seinem fahrzeug arbeitet folglich gelten auch im rallyfahrzeug die zusatzleuchten als arbeitslampen *gg*


matthias

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Einspruch....

Beitrag von Darzl309 » Fr 06.06.03 18:58

<center><img src="http://www.309er.de/logo.jpf"></center>


Moin Großer!


Lt. StVZO darfst du max. 8 Scheinwerfer haben, die nach vorne leuchte. Davon 2 für den Hauptscheinwerfer (Abblendlicht/Fernlicht wenn nicht baulich getrennt) und 2 für Nebelscheinwerfer. Hast also noch die Möglichkeit 4 Zusatzscheinwerfer zu montieren.


Ein genauer Anbauort ist nicht vorgeschrieben. Also ob nun auf die Stoßstange oder auf die Motorhaube etc.


Also sollte es durchaus möglich sein!


Macht ja nun keinen Unterschied, ob du es auf die Stoßstange baust oder auf die Motorhaube. Was Probleme machen könnte wäre das Gehäuse, da ja dafür wieder Materialgutachten vorliegt.


MfG & bis morgen

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