Hoi,
joa, dein normaler Rechtsschutz kann das auch..
Die haben da eh ned groß die Wahl, du hast einen einfachen Auftrag gegeben "anbringen des Aufklebers" und sie haben diesen Auftrag nicht ordnungsgemäß und mit groben Mängeln durchgeführt.
Nachbesserung ist in dem Fall wohl nicht möglich, also müssen die dir die Kosten rückerstatten undn neuen Aufkleber löhnen.
Bei so einer einfachen Tätigkeit sollte es da au keine großen Diskussionen geben, schließlich bringen es ungeübte Leute vor der Haustüre hin, nen Aufkleber auf Anhieb mittig und blasenfrei auf die Scheibe zu kleben, und das beim ersten Versuch.
Wenn ne Werbe-/Druck-/etc - Firma bei sowas patzt..naja, das steht für qualität
Erstmal freundlich probieren, und wenn das nix hilft, auf stur schalten und lass dich mit nix andren wie mitm Geld für die "durchgeführte Arbeit" und den Aufkleberkosten abspeisen...
Wenn du noch jmd brauchst, der zur Not richtig aufn Tisch haut, ruf mich an
Greetz und viel Erfolg
Steffen
>Ich befürchte dass ich bei dem auf Granit beißen werde....
>Kleine Frau ..... die läßt man zappeln ...
>Ich hab so eine Wut! (muß ich mich zusammenreißen, freundlich zu bleiben)
>Danke - ich versuchs mal morgen ABER glaube nicht, dass es was wird
>Haufen Kohle für nix
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>Liebe Grüße
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