Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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hägar
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Beitrag
von hägar » Fr 17.10.03 11:36
Tach zusammen,
ich habe gedacht ein E-Prüfzeichen (bei meinem folgenden Bsp auf einem Rückspiegel) sei ausreichend für die STVZO. Jetzt habe ich aber folgende Artikelbeschreibung gelesen:
"Die Spiegel tragen ein E-Prüfzeichen sind aber laut Hersteller nicht zugelassen im Bereich der STVZO!"
Reicht ein E-Zeichen doch nicht aus?
Gruß
Halvar
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405blanc
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Beitrag
von 405blanc » Fr 17.10.03 13:47
Das e-Zeichen allein ist kein Garant, dass der Spiegel reicht. Das lässt sich auch einprägen ohne dass das Teil bestimmt Vorschriften erfüllt. Die Rennleitung wird es vielleicht zufriedenstellen solange sie nicht nachmessen. Die Spiegelfläche ist nämlich vorgeschrieben.
Ich kann mir allerdings auch nicht vorstellen, dass alle Spiegel die z.B. bei ebay angeboten sind ein Gutschaten/ABE haben oder den gesetzlichen Auflagen entsprechen. Das mal so am Rand...
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obelix
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von obelix » Fr 17.10.03 16:30
das andere das gehäuse.
und das hat tüv-probleme, weil z.b. die m3 und andere spielzeugspiegel aus fernost starr sind.
ein seerienspiegel klappt weg, wenn du nen fussgänger streifst, die m3 ned...
ausserdem liegt vermutlich kein materialgutachten vor.
laut tüv darf die spiegelfläche eines zubehörspiegels auch ned kleiner sein als die der serienversion,
dazu hab ich allerdings noch keinen passenden § gefunden, wird wohl ne tüv-interne rili sein...
gruss
obelix