Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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RCC1
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Beitrag
von RCC1 » Fr 24.10.03 12:25
ist.
Bei einem Unfall im Winter mit Sommerreifen bleibt der Versicherungsschutz der Haftpflicht- und Kaskoversicherung aufrecht. "Bei der Autohaftpflicht muss die Versicherung in jedem Fall zahlen und hat keine Regressansprüche an den Kfz-Besitzer. Die Kaskoversicherung ist nicht bloß wegen falscher Bereifung von der Leistung befreit, sondern nur dann, wenn sich der Autolenker zusätzlich grob sorgfaltswidrig verhalten hat - zum Beispiel alkoholisiert oder zu schnell mit dem Handy am Ohr unterwegs war", erklärt der ÖAMTC-Jurist. Dennoch sollte das nicht als Freibrief angesehen werden, denn Fahren im Winter mit Sommer-Pneus ist ein großes Sicherheitsrisiko - für die eigene Gesundheit und die anderer Verkehrsteilnehmer.
Wenn gleich die Versicherung die Schäden abdeckt - bei fahrlässiger Verletzung von Personen steht eine Verurteilung vor dem Strafgericht ins Haus. In diesem Zusammenhang richtet der Club einen Appell an die Gerichte und Staatsanwälte: Seit im Jahr 2000 die Diversion (außergerichtliche Erledigung einer Strafanzeige) eingeführt wurde, kann nach Verkehrsunfällen statt einer Strafe auch eine diversionelle Maßnahme angeordnet werden wie etwa ein Fahrsicherheitskurs. Das bringt viel mehr für die Verkehrssicherheit als die Aufforderung zur Bußgeldzahlung. Der ÖAMTC hat schon einige derartige Kurse durchgeführt und sowohl von Gerichten als auch von den Betroffenen dafür große Anerkennung erhalten.
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Herr Kaiser
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von Herr Kaiser » Fr 24.10.03 12:46
ÖAMTC! So siehts in Austria aus!
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Vagabound406
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von Vagabound406 » Fr 24.10.03 15:23
>ÖAMTC! So siehts in Austria aus!
Und wie siehts in Deutschland aus??? Ich mein wie ist wenn wirklich kein Versicherungsschutz besteht, was ich mir nicht vorstellen kann, der Winter bei den Versicherungen definiert?
greez
Vagabound306
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hpnu
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von hpnu » Fr 24.10.03 16:36
>>ÖAMTC! So siehts in Austria aus!
>Und wie siehts in Deutschland aus??? Ich mein wie ist wenn wirklich kein Versicherungsschutz besteht, was ich mir nicht vorstellen kann, der Winter bei den Versicherungen definiert?
>greez
>Vagabound306
Meines (Halb)wissens nach kann die Versicherung bei winterlichen Verhältnissen (und Unfall mit Sommerreifen) den Versicherungsnehmer teilweise in Regress nehmen wg. grober Fahrlässigkeit...
kann sich aber mittlerweile wieder geändert haben wie so vieles in Deitschland.
Grüßle aus dem Illertal
H.P.
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405blanc
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Beitrag
von 405blanc » Sa 25.10.03 12:16
Die Versicherung kann den VN bis max. 5.000€ in Regress nehmen. Das wird sie aber wahrscheinlich nur bei grober Fahrlässigkeit tun. Wer also mit Sommerreifen zum Skiurlaub fährt hat ein Problem. Aber auch dies hängt in entscheidendem Maße von der Versicherung ab. Da gibt es nämlich riesige Unterschiede, nichtmal bei den Versicherungsbedingungen sondern in der Schadenabwicklung!
Welche Unternahmen mir im Bezug daruaf negativ aufgefallen sind werde ich an dieser Stelle nicht sagen. Nur so viel, ich arbeite in der Branche und habe so eine gewisse Übersicht über den Markt und über die Methoden mit denen verkauft, beraten und Schäden reguliert werden!