Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Vitez
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Beitrag
von Vitez » Fr 24.10.03 16:34
Hallo, ich habe da ein Problem mit eBay, genauer gesagt mit einem Verkäufer.
Und zwar habe ich für meinen Vater ein gebrauchtes Mercedes-Radio ersteigert, da bei meinem Vater das Kassetendeck kaputt ist und das Gerät bei Mercedes neu rund 350€ kostet. Also das entsprechende Gerät mit beschreibung gefunden und ersteigert.
Da fragte mich mein Vater, ob die Papiere sowie Codekarte dabei wäre? Würde ja stehen wenn nicht, denke ich mir, aber schreibe lieber noch eine e-mail an den Verkäufer. Dann kommst! Keine Papiere keine Codekarte!
Was soll ich mit so einem Radio anfangen? Praktisch Kaputt! Überweise tue ich nichts!
Ich will ja niemanden eine Straftat vorwerfen, aber das Radio praktisch geklaut! Helerware? Unwissenheit schütz vor Strafe nicht.
Ich kaufe doch auch nicht ein Auto, und muss fragen ob der Schlüssel dabei ist!
Danke!
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Waldfee106
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von Waldfee106 » Fr 24.10.03 17:38
... zu sagen, was nicht stimmt ... also in diesem Falle fehlende Codekarte usw.
Sicher wird er dann damit kommen - gekauft wie gelesen (hab ich schon oft in Bewertungen lesen können)
Aber ich denke - Du kannst bei ebay Beschwerde einlegen, wenn der Verkäufer keinen Nachweis über Eigentumsverhältnisse hat (sprich Rechnung für das Teil) ... weil dann könnte man annehmen dass es geklaut ist.
Ansonsten - haddu wohl Pech denk ich .... Beschreibung genau lesen und vorher nachfragen, bevor man bietet.
(bei anderen Sachen fragt man ja auch nach,. ob ABE dabei ist oder net)
Liebe Grüße
*waldfee*
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Vitez
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Beitrag
von Vitez » Fr 24.10.03 20:45
Naja, eine Negative Bewertung werde ich genauso in kauf nehmen müssen, genauso wie er.
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Holger
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Beitrag
von Holger » Fr 24.10.03 21:13
>Naja, eine Negative Bewertung werde ich genauso in kauf nehmen müssen, genauso wie er.
..im zusammenhang mit nem handy....
klare rechtliche lage, du bist im unrecht...ohne jede diskussion..abgesehen davon, dass das radio ohne codekarte unbenutzbar ist...taugt nur als briefbeschwerer hehe
idee, sich bei ebay zu beschweren, ist ebenso sinnlos, schliesslich hast du die beschreibung nicht richtig gelesen...ebay wird den teufel tun, sich einzumischen...glaub mir, bin sowohl privat mit den jungs bekannt als auch mittlerweile powerseller
und vielleicht kommts ja auch irgendwann mal in euren köpfen an : der gutgläubige erwerb von diebesgut macht den käufer nicht zu straftäter...ich schreibs aber gern noch öfter jede woche :-)
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M@tthi@s
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Beitrag
von M@tthi@s » Sa 25.10.03 10:01
>und vielleicht kommts ja auch irgendwann mal in euren köpfen an : der gutgläubige erwerb von diebesgut macht den käufer nicht zu straftäter...ich schreibs aber gern noch öfter jede woche :-)
Das stimmt schon - aber: der Käufer wird nicht Eigentümer des geklauten Geräts. Wenn also irgendwann mal im Rahmen der Ermittlungen das Radio sichergestellt werden sollte, isses weg. Es wird dem Beklauten zurückgegeben und der Käufer kann schauen, wie er seinen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen den Dieb/Hehler/Verkäufer durchsetzt - viel Spaß dabei...
Im übrigen: wenn das Radio ohne Codekarte nicht funktionsfähig ist und der Verkäufer darauf nicht vorab hinweist, ist das Ding mangelhaft und der Käufer braucht selbstverständlich nicht zu zahlen.
Matthias
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Holger
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Beitrag
von Holger » Sa 25.10.03 11:30
der erste punkt ist korrekt, allerdings natürlich nur solange das teil wirklich diebesware wäre...
bei der frage der mangelhaftigkeit würde ich da nicht drauf wetten, schliesslich ist es ein gebrauchtartikel unter ausschluss von gewährleistung.
natürlich kenne ich die artikelbeschreibung nicht, aber wenn er es geschickt formuliert hat, würde man im ernstfall unterliegen.
>>und vielleicht kommts ja auch irgendwann mal in euren köpfen an : der gutgläubige erwerb von diebesgut macht den käufer nicht zu straftäter...ich schreibs aber gern noch öfter jede woche :-)
>Das stimmt schon - aber: der Käufer wird nicht Eigentümer des geklauten Geräts. Wenn also irgendwann mal im Rahmen der Ermittlungen das Radio sichergestellt werden sollte, isses weg. Es wird dem Beklauten zurückgegeben und der Käufer kann schauen, wie er seinen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen den Dieb/Hehler/Verkäufer durchsetzt - viel Spaß dabei...
>Im übrigen: wenn das Radio ohne Codekarte nicht funktionsfähig ist und der Verkäufer darauf nicht vorab hinweist, ist das Ding mangelhaft und der Käufer braucht selbstverständlich nicht zu zahlen.
>Matthias
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Vitez
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Beitrag
von Vitez » Sa 25.10.03 11:50
>
>natürlich kenne ich die artikelbeschreibung nicht, aber wenn er es geschickt formuliert hat, würde man im ernstfall unterliegen.
Danke für euere Hilfe.
Hier ist alles aus der Artikelbeschreibung:
"Brand/Typ SPECIAL, Model-No. BE1650, Serial-No. T1100263, Einsatz 3 Monate, lt. Abb. "
Das war alles!
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flo
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Beitrag
von flo » Sa 25.10.03 12:58
da kannste überhaupt nix machen. musste wirklich vorher nachfragen. klar isses gemein so ein ding zu verkaufen, aber bevor man bietet frgat man nach. er hat keinen rechtsbruch begangen, denn er verkauft es ohne gewährleistung und ohne garantie. kleiner tip: kaufen musst du es eh. Mach aus den 2 funktionsuntüchtigen wieder ein ganzes, dh. bau aus dem von ebay doch einfach das kasettendeck raus und bau das ins alte ein, würde ich zumindest so machen.
also dann, viel spass dabei.
gruss flo
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M@tthi@s
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von M@tthi@s » Sa 25.10.03 16:24
Das ist nicht gemein, das ist Betrug (immer vorausgesetzt, das Radio ist ohne die Codekarte nicht funktionsfähig, nur darum geht's hier - daß es funktioniert, aber keine Papiere dabei sind, ist ein anderer Fall). Dabei kommt es auf Gewährleistung überhaupt nicht an. Die kann in solchen Fällen nämlich nicht ausgeschlossen werden.
Matthias
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Holger
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von Holger » Sa 25.10.03 17:22

, wo haste das denn gelesen ? das ist schlicht falsch, ausserdem baust du ne brücke zwischen gewährleistung und betrug ? grübel, na egal denn :
er hat ja nirgends etwas ausgeschlossen, daher sieht die sache schon wesentlich besser aus. in dem fall würd ich nix bezahlen und es mal eben drauf ankommen lassen
>Das ist nicht gemein, das ist Betrug (immer vorausgesetzt, das Radio ist ohne die Codekarte nicht funktionsfähig, nur darum geht's hier - daß es funktioniert, aber keine Papiere dabei sind, ist ein anderer Fall). Dabei kommt es auf Gewährleistung überhaupt nicht an. Die kann in solchen Fällen nämlich nicht ausgeschlossen werden.
>Matthias