O.T.: verwaltungsgebühren im bescheid für semesterbeiträge

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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falk 205
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O.T.: verwaltungsgebühren im bescheid für semesterbeiträge

Beitrag von falk 205 » Sa 13.12.03 19:17

nabend...


ich habe heute mal wieder post von der fh bekommen zweck´s rückmeldung für das nächste semester. unteranderem ist in der rechnung auch schon der verwaltungsbeitrag in höhe von 50€ aufgeführt denn die fh / uni kassieren muss und zu 100% an den staat weiterleiten muss (der im gegenzug weniger geld zur verfügung stellt und damit z.b. die mensa teuerer wird).


ich weis, daß zumindest hier in hessen der gesetzesentwurf über die gebührenerhöhung noch nicht gesetzeskräftig ist, weil wohl erst anfang des nächsten jahres darüber abgestimmt wird (oder so ähnlich).


nun stellt sich die frage, bezahlt man die 50€ die ohne gültige gesetzesgrundlage wiederrechtlich erhoben werden oder zieht man diese ab und versucht sogar rechtlich dagegen vorzugehen??


wie seht ihr das?? gerade die studenten hier unter uns und auch aus anderen bundesländern!??!


das ganze ist wohl echt nur noch abzocke, oder?? hat sich jemand schon mal die heftigen gesetzesbegründungen reingezogen?? manchmal bekommt man da wieder lust ab und an jemanden .... (das überlass ich jetzt euerer phantasie)!!


bis denn


falk 205

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re: O.T.: verwaltungsgebühren im bescheid für semesterbeiträge

Beitrag von SubWOof3r » Sa 13.12.03 19:33

Hi!


Also diese Verwaltungsgebühren haben wir hier in Furtwangen auch. Sind bei uns sogar 64 Euro.


Nun, wenn man bei uns diesen Beitrag nicht überweist gilt man als nicht zurückgemeldet und das heißt ...


Wenn du dann klagst kannst du dich garantiert auf eine riesen Arbeit einstellen, bis du alles erledigt hast. Du mußt dann auch das Ergebniss dieser Arbeit sehen und ich glaube das wäre es nicht wert. Also wieder einmal runterschlucken und mitmachen ... Mein Rat!


Grüße!!

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Kris
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das sicherste ...

Beitrag von Kris » Sa 13.12.03 19:39

... und rechtlich einwandfreiste, ist es den betrag zu bezahlen und das aber unter vorbehalt.


behälst du den betrag ganz ein, ist es sehr wahrscheinlich dass du so oder so ärger kriegst.


bezahl deinen sozialbetrag und bezahl die verwaltungsgebühr nur unter vorbehalt, d.h. mach das auf der überweisung und auch in einem schreiben an das studiensekretariat deutlich.


sollte, was ich ja nicht glaube, der betrag wieder gekippt werden, kannst du dann deinen vorbehaltlich bezahlten betrag wieder zurückverlangen und das rechtlich dann auch recht einwandfrei. falls es zu einem rechtsstreit kommt, kriegst du natürlich auch eine verzinsung angerechnet.


ist wie bei mietkürzungen, auch da sollte man auch den zu kürzenden betrag am besten unter vorbehalt zahlen und aber mit hohem druck darauf aufmerksam machen, dass der betrag nicht als endgültig gezahlt gilt.


gruss, kris





>nabend...


>ich habe heute mal wieder post von der fh bekommen zweck´s rückmeldung für das nächste semester. unteranderem ist in der rechnung auch schon der verwaltungsbeitrag in höhe von 50€ aufgeführt denn die fh / uni kassieren muss und zu 100% an den staat weiterleiten muss (der im gegenzug weniger geld zur verfügung stellt und damit z.b. die mensa teuerer wird).


>ich weis, daß zumindest hier in hessen der gesetzesentwurf über die gebührenerhöhung noch nicht gesetzeskräftig ist, weil wohl erst anfang des nächsten jahres darüber abgestimmt wird (oder so ähnlich).


>nun stellt sich die frage, bezahlt man die 50€ die ohne gültige gesetzesgrundlage wiederrechtlich erhoben werden oder zieht man diese ab und versucht sogar rechtlich dagegen vorzugehen??


>wie seht ihr das?? gerade die studenten hier unter uns und auch aus anderen bundesländern!??!


>das ganze ist wohl echt nur noch abzocke, oder?? hat sich jemand schon mal die heftigen gesetzesbegründungen reingezogen?? manchmal bekommt man da wieder lust ab und an jemanden .... (das überlass ich jetzt euerer phantasie)!!


>bis denn


>falk 205

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re: O.T.: verwaltungsgebühren im bescheid für semesterbeiträge

Beitrag von falk 205 » Sa 13.12.03 19:44

... sicher wäre das ne menge arbeit, aber die können doch nicht im ernst erwarten das man einfach so mal eben dem staat ohne rechtlichen hintergrund noch mehr geld in den rachen wirft, damit er das am besten wieder verschleudert und sowieso nicht in die bildung investiert!


wie gesagt... schau mal nach den gesetzesbegründungen! das ist nen schlag ins gesicht (egal ob jetzt für den verwaltungsbeitrag oder für die langzeitstudiengebühren/gebühren für 2. studium)...


ich dachte ich wäre in ner unterhaltungssendung als sie das mal vorgetragen haben! ich sehe langsam dunkelschwarz für deutschland und seine zukunft... das einzige kaptital was wir haben ist im grunde know-how... und das machen sie für die zukunft kaputt durch solche aktionen!


wen wenigstens im gleichen maße die bedingungen für bafög angepasst werden würden... aber neee... am besten gehen in zukunft nur noch leute studieren, denen sonst langweilig wär (und weil papi sich das mal eben so leisten kann), aber versuch dann mal mit so leuten produktiv zu arbeiten. ich kenn so exemplare und weis, das hinten nichts bei rum kommt! ´


naja... ich bin halt eben ein wenig genervt von der politik die hier so betrieben wird! aber man wird ja sehen was das ergebniss davon sein wird... ich spiele schon mit dem gedanken später mal dem land hier den rücken zu kehren! pech! gib echt bessere angebote als das hier...


falk 205

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