Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Törrööö
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von Törrööö » Mo 05.01.04 01:55
Hi,
mich würde mal interessieren, ob es möglich ist in Dtld. mit gelben Lichtern legal unterwegs zu sein. Habe schon diverse Threads gelesen, aber ich möchte mir mal eure Meinung anhören. Welche Konsequenzen würden mir eigentlich drohen, wenn ich mit gelben lichtern erwischt werden würde? Ich finde gelbe Lichter sehen absolut geil an französischen karren aus und das fahren wird deutlich angenehmer bei nacht.
Ab wieviel Jahren erreicht ein Fahrzeug den "oldtimerstatus" (ich könnte mir nämich vorstellen, dass es bei franz. Oldtimern erlaub sein könnte)??
Danke Leute,
ich liebe euch *lol*
ciao
Gruss
Mr. "Ich ess 100 stückchen Zucker"...
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flo
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von flo » Mo 05.01.04 02:06
mit den oldtimern sind es wohl um die 13oder14 jährchen
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Törrööö
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von Törrööö » Mo 05.01.04 02:32
>mit den oldtimern sind es wohl um die 13oder14 jährchen
sicher? Dann könnte man ja einen 92er GTI als oldi anmelden? Kann ich mir nicht vorstellen

. Wie siehts denn eigentlich grundsätzlich aus mit den oldies. Welche vorraussetzungen müssen die für die Zulassung erfüllen und wo kann man sparen??
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605 SV
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von 605 SV » Mo 05.01.04 06:32
Ab 20 Jahren Youngtimer und 07er rote Nummer möglich.
Ab 30 Jahren Oldtimer und H - Kennzeichen möglich.
Zu den gelben Lichtern, bei meinem 81er 104 habe ich gelbe Lichter drin und bis jetzt keine Probleme gehabt.
Die grüne Rennleitung hat mich bisher auch nicht angehalten, daher sind mir die Folgen nicht bekannt.
Ich denke mal es gibt dann eine Mängelkarte.
Zum TÜV würde ich auch nicht mit den Lampen hinfahren.
MFG
Marc
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Krie6hofv
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von Krie6hofv » Mo 05.01.04 12:38
klar darfst die rein hauen du meinst diese gelbe licht was die in belgien z.B auch alle haben das darf hier auch einfach so rein haun.
Haben doch fast alle nen E prüfzeichen
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Törööö
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von Törööö » Mo 05.01.04 13:52
>klar darfst die rein hauen du meinst diese gelbe licht was die in belgien z.B auch alle haben das darf hier auch einfach so rein haun.
>Haben doch fast alle nen E prüfzeichen
In Deutschland gibts doch ein Gesetz, dass es nur gestattet "weisse" lampen für die Hauptscheinwerfer zu verwenden???
Also ich möchte mir da ganz sicher sein, bevor ich die reinbaue. Bin noch in Probezeit...tja

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pongi
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von pongi » Mo 05.01.04 14:08
gelbe scheinwerfer sind verboten aber gelbe nebelscheinwerfer sind erlaubt.
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Törrööö
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von Törrööö » Mo 05.01.04 14:43
>gelbe scheinwerfer sind verboten aber gelbe nebelscheinwerfer sind erlaubt.
Jo, das wär schonmal ein Anfang

*händereib*
hihi
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oldsiddonthebeach old sid
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von oldsiddonthebeach old sid » Mo 05.01.04 14:53
Salut!!!
Gelbes Licht ist zweifellos das Schönste an franz. Autos, (gewesen)....snif...
Hatte vor einigen Jahren selbst gelbes Licht im 205er , Citroen ZX usw., vor ca 7Jahren bin ich zigtausende KM damit rumgefahren doch wurde ich dann immer öfter angehalten mit entsprechenden Folgen wie Mängelkarte und so, es ist definitiv vorbei mit gelbem Licht in Europa auch wenn´s total ätzend ist!!!
Sogar in France ist es kaum noch möglich gelbe Lampen zu kaufen,schon gar keine H1 geschweige H7..........traurige Grüße Sidd
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Aron
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Beitrag
von Aron » Mo 05.01.04 17:24
moin...
es gibt nen gewisses Lichspektrum was erlaubt ist, das schließt die ganzen
Lampen ausm Zubehör mit E-Prüfzeichen ein, gelblich, bläulich, grünlich, etc
was nicht gestattet ist bei einem Fahrzeug welches in der Bauartgenehmigung
kein gelbes Licht hat (die älteren Franzosenwagen) darfst nur die mit E-Prüfnummer
verbauen, also die gelblichen welche besser bei Nebel sein sollen (aber durch
ne höhere Eigenblendung durch das gelbe Glas hast den gegenteiligen Effekt *g*)
die grünlichen und die bläulichen (die mehr grün leuchten *lool*)
wie gesagt alles mit E-Prüfnummer
so gelbe Kappen dann sind absolut verboten, dabei gibts verschiedene
"Bestrafungen" je nach willen und Laune der grün weißen Rennleitung
geht los bei ner Verwarnung, über nen Mängelschein, über Punkte und
Mängelschein sowie als extremstes was legal ist paar Pünktchen, ordentliches
Bußgeld, Plakette runter und Betriebserlaubniss neu erlangen...
bei Nebelscheinwerfern ist direkt gelbes Licht erlaubt, jedoch dürfen die
dann nurnoch in Verbindung mit dem Abblendlicht betrieben werden
mfG,,,Aron