Teilegutachten =/und/oder ABE?!

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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306er Cabrio

Teilegutachten =/und/oder ABE?!

Beitrag von 306er Cabrio » Mi 07.01.04 20:17

Hi Leute,


ich hab heut meine Tieferlegungsfedern geliefert bekommen.


Als ich ausgepackt hab hab ich als einziges Schriftstück das "Teilegutachten Nr. ***" gefunden. In dem Teilegutachten stehen alle Fahrzeugtypen unter welchen Bedingungen erlaubt sind. Jetz hab ich zwei fragen dazu:


1. Macht es was dass es nur eine Kopie ist? (Sind vier DIN A4 -Seiten zu einer DIN A4 - Seite zusammenkopiert, ist aber alles gut lesbar)


2. Ist das beigelegte "Teilegutachten" alles was ich brauche um die Teile vom Tüv eingetragen zu kriegen ==> ist das "Teilegutachten" = "ABE"? Auf dem Teilegutachten steht in einer Tabelle der erlaubten Fahrzeugtypen in Spalte ein 7D (also quasi mein Cabrio) und in der zweiten Spalte die "ABE-NR." heißt G 720. Heißt das jetzt dass ich die ABE Nummer 720 noch dazu brauche?


Bin auf dem Gebiet nicht so bewandert wie ihr merkt :-)


Wär super wenn ihr mir helfen könntet!


Vielen Dank schonmal!!


Gruß


Daniel

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RCC1
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re: Teilegutachten =/und/oder ABE?!

Beitrag von RCC1 » Mi 07.01.04 20:27

kenne die deutschen gegebenheiten nicht aber in Ö würde das reichen

mito116
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japp, sollte reichen!

Beitrag von mito116 » Mi 07.01.04 20:34

ich denke dass es reicht, aber wenn du wirklich zweifelst kannst ja einfach mal VOR der eintragung beim tüv oder dekra vorbei und nachfragen ob die noch irgendwas haben wollen...

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