Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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zak
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Beitrag
von zak » Mo 09.02.04 11:55
moinsen.
nur mal so interessehalber, WAS darf ich denn WO alles als PARKlicht verwenden,
ohne das die grün/weissen mich direkt abschleppen wollen oder mir was von
erloschener ABE erzählen?
unterbodenbeleuchtung?
seitenbegrenzungsleuchten?
"standblinker"?
glaub blaulicht aufm dach wär ganz nett, aber manchen dann doch zu krass ;o)))
sind jetzt mal so die sachen die mir spontan einfallen.
weil so'n richtiges PARKlicht hat der 206er ja nicht (standlicht ja, aber dann geht
halt auch die armaturenbrett- und schalterbeleuchtung mit an).
was kann man da auf LEGALEM weg machen? oder gibts da grundsätzlich
überhaupt keine möglichkeit?
gruß zak
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obelix
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Beitrag
von obelix » Mo 09.02.04 12:04
es muss nach vorne und nach hinten leuchten, nicht seitlich.
genauen text kannst in der stvzo nachlesen.
gruss
obelix
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zak
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Beitrag
von zak » Mo 09.02.04 12:19
mist, dann fällt das blaulicht schonmal als alternative aus *fg*
danke, dann les ich das mal in der stvo nach.