Schaut euch mal diese auktion -

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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hiob317

Schaut euch mal diese auktion -

Beitrag von hiob317 » So 22.02.04 19:30

<a href="http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... gory=28643" target="_blank">eBay-Auktion</a>


Is der knaller die leute kaufen doch jeden rotz...


[zitat]1 davon ist vom Sept. 2001, also top aktuell !!![/Zitat]


Die verkäufer von solchenen "Gutachten", wenn ich sie son nennen darf, sind echt hohl, aber ich glaube die käufer stehen drauf...


man, mna, man manche leute sich echt zu dumm um aus dem bus zu schauen!!!!





So long


<i>Tobias</i>

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eigentlich...

Beitrag von obelix » So 22.02.04 21:15

sind ned die verkäufer hohl, sondern die käufer.


jeder der an autos schraubt weiss mittlerweile dass es verboten ist und evtl. eintragungen


ungültig. aber sie klammern sich an solche strohhalme, weil man ja heute ohne xenon nix mehr


gilt in der scene...


genau das selbe mit den immer wieder auftauchenden "gutachten" für selbstgefärbte rückleuchten...


normalerweise sollte man den verkäufer wegen betruges bei ebay und beio der polizei anzeigen - DER


weiss nämlich ganz genau was er da verkauft...


gruss


obelix

Gentry_Ba
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re: eigentlich...

Beitrag von Gentry_Ba » So 22.02.04 21:38

...hmm. Ich muss aber trotz allem sagen, dass der Angebotstext zumindest für einen Laien recht überzeugend klingen mag. Ich selbst spiele mit dem Gedanken, Xenon in meinem CTI zu installieren. (Werds aber mit Sicherheit nicht eingetragen bekommen)


Da sieht man mal, wie dreist die Verkäufer doch teilweise vorgehen... Ist aber eigentlich schade, dass man Xenon nicht eingetragen bekommt. (205er H4 Scheinwerfer)


Ich weiss, dass sie dann blenden würden- wieso bringt dann keiner eine Xenonlampe mit anderem Streuwinkel/Lichtkegel raus? Würd sich doch mit Sicherheit bezahlt machen?


Naja, wie dem auch sei,


Mfg


Matthias

boraa
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re: es gibt doch xenon-kits mit abblend-und fernlicht?!... (o.t.)

Beitrag von boraa » So 22.02.04 21:45

>...hmm. Ich muss aber trotz allem sagen, dass der Angebotstext zumindest für einen Laien recht überzeugend klingen mag. Ich selbst spiele mit dem Gedanken, Xenon in meinem CTI zu installieren. (Werds aber mit Sicherheit nicht eingetragen bekommen)


>Da sieht man mal, wie dreist die Verkäufer doch teilweise vorgehen... Ist aber eigentlich schade, dass man Xenon nicht eingetragen bekommt. (205er H4 Scheinwerfer)


>Ich weiss, dass sie dann blenden würden- wieso bringt dann keiner eine Xenonlampe mit anderem Streuwinkel/Lichtkegel raus? Würd sich doch mit Sicherheit bezahlt machen?


>Naja, wie dem auch sei,


>Mfg


>Matthias

Gentry_Ba
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re: es gibt doch xenon-kits mit abblend-und fernlicht?!... (o.t.)

Beitrag von Gentry_Ba » So 22.02.04 21:47

Ja, z.B. bei www.badcar.com unter "Dual H4 Xenon". Glaubst du, dass man die Dinger dann eingetragen bekommt?

boraa
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re: eher net, hast ja keinerlei papiere.aber die funktionieren wenigstens (o.t.)

Beitrag von boraa » So 22.02.04 21:50

>Ja, z.B. bei www.badcar.com unter "Dual H4 Xenon". Glaubst du, dass man die Dinger dann eingetragen bekommt?

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re: es gibt doch xenon-kits mit abblend-und fernlicht?!... (o.t.)

Beitrag von Timon » So 22.02.04 21:52

>Ja, z.B. bei www.badcar.de unter "Dual H4 Xenon". Glaubst du, dass man die Dinger dann eingetragen bekommt?


Hallo,


wahrscheinlich eher nicht. Unten steht noch ein Text:


"Das HID/Xenon System kann lt. StVo. §50 Abs. 10 in alle Kraftfahrzeuge mit Scheinwerferen für Fern- und Abblendlicht, eingebaut werden, die mit Gasentlandungslampen ausgestattet sind sowie.


1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne Absatzes 8


2. einer Scheinwerferreinigungsanlage


3. und einem System dass das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt.


Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeug,


1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder


2. die am 1 Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr gekommen sind.


Gem. §22 a Abs. 1 Nr. 7 StVZO wird das Benutzen von Gasentladungslicht in nicht bauartgeprüften Scheinwerfern als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit einem Bußgeld geahndet werden."


Gruss


Frank

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