<center><img src="
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>Hallo,
>was brauch ich für eine Einzelabnahme von Felgen?
>Ich hab ein Gutachten, dass eine ausreichende Festigkeit bestätigt, es schleift nichts, es steht nichts aus dem Radkasten raus; müsste ja eigentlich ausreichen, oder?
>Wie funktioniert die Eintragung? Erhalte ich denselben Zettel wie bei einer "normalen" TÜV-Eintragung? Muss ich dass in den Brief eintragen lassen? Muss ich den Brief evtl. sogar schon mit zum TÜV nehmen?
>Danke schonmal für Antworten.
Hallo.
1. Den brief.
2. Reifenherrstellerfreigabe das der reifen auf die felge gefahren werden darf (
felgen breite ).
3. Traglast der reifen darf nicht niedriger sein wie im brief steht.
4. Die felgen breite muss auf dem fahrzeug geprüft sein wegen den achs schenkeln.
5. Für die einpresstiefe muss ein vergleichsgutachten vorliegen das diese auf dem fahrzeug gefahren werden darf ( vom Peugeot oder anderen felgen herstellern geprüft.)
6.Der abrollumfang darf nur plus minus 8% vom orginal rad betragen wegen abgasgutachten.
Wenn fahrwerk eingetragen und lenkrad nimm die gutachten mit. bei mir hat er alles neu vermessen und eingetragen.
Das alles brauchte ich um bei mir 195-40/16 uf 7,5 x 16 vorne et 5 hinten et 0 eingetragen zu bekommen.
Fahr am besten zum tüv nicht dekra und spreche dort zu erst mit einem sachverständigen. Kostet nichts.
MFG Lücky