typiesierung in Österreich? ...die zweite...

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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necro306
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typiesierung in Österreich? ...die zweite...

Beitrag von necro306 » Do 15.04.04 08:38

Hallo!


Hab jetzt gelesen dass in Östereich die Typisierung jedesmal ~ 30 Euro! Gilt das aber auch für Tieferlegungs- und Felgentypisierungen? Hab bei Tieferlegung schonmal was von 400 Euro gehört!?


Kann ich mir Beispielsweise jetzt meinen 306er für 16 bzw. 17 Zoll typisieren lassen, ich mir aber die Felgen erst im Sommer drauf tu??


Danke für eure Antwort!

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GizmotroniX
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re: typiesierung in Österreich? ...die zweite...

Beitrag von GizmotroniX » Do 15.04.04 09:13

Zu den Typisierungskosten ist wohl einfach mal bei deiner zuständigen Stelle (Prüfstelle der Landesregierung oder Magistrat) anfragen. Ich hab mir wie gesagt mehrere Teile auf einmal eintragen lassen und es kostete nur rund 30 Euro für alles zusammen. Ich muss vielleicht noch dazusagen dass dieser Typisierung eine Strafe der Bezirkshauptmannschaft wegen Anbringung nicht genehmigter Teile am Fahrzeug voranging, welche auch so 75 Euro ausmachte. Vielleicht war dadurch ja das Typisieren billiger ;)


Sportfahrwerk kann ich dir gar nix dazu sagen, hab ich nicht und weiss von dem her auch nicht ob das teurer ist aber 400 Euro scheinen mir da zu heftig. Ich denke mal am wichtigsten ist dass du dort mit gültigen und brauchbaren Gutachten aufkreuzt. Wenn du ein Gewindefahrwerk ohne Gutachten verbaust und du dort dann aufkreuzt und der Ingenieur vor Ort ein paar Test mit dir machen muss damit er sieht ob das ohne Gutachten auch zumutbar ist dann kann ich mir schon vorstellen dass diese Tests ne Stange Geld kosten. Genaueres aber einfach mal erfragen.


Wegen Felgen: Die Rad/Reifenkombination muss natürlich bei der Eintragung montiert sein. Außerdem ist zu beachten welche Auflagen in dem Gutachten der Felge stehen (Radlaufkanten umlegen, Radläufe ziehen, etc.) und für welche Reifengröße die Felge zugelassen ist. Der Prüfer macht dann mit dem Fahrzeug eine Probefahrt und eine sogenannte Freigängigkeitsprüfung (schnelles Fahren im Kreis ohne dass der Reifen im Radhaus streift). Also ist der montierte Reifen zwingend erforderlich.


Hoffe das konnte dir mal ein bisschen helfen, aber wie gesagt frag mal an bei deiner zuständigen Prüfstelle und erkundige dich ein bisschen.


Grüße


Roland

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