Beitrag
von uwe205Gentry » Mi 05.05.04 09:01
also,
wenn du das Fahrzeug auf dich zulässt, steigts du durch die Zweitwagenregelung bei 140 % ein, wenn auch Fahrer unter 23 angegeben werden.
wenn du angibst, dass keine Fahrer unter 23 fahren, steigst du bei 85 % ein.
WICHTIG: wenn mal ein Fahrer unter 23(z.B. deine Freundin) einen Unfall mit diesem Auto bauen sollte, kann die Leistung nicht verweigert werden!!! es kann nur der höhere Beitrag nachgefordert werden(also die 140%) und eine Strafe von bis zu einem Jahresbeitrag verhängt werden, was aber meineswissens noch nie passiert ist!!
Auch wichtig:
IMMER Garagenwagen, wenig km etc. angeben, bei Haftpflicht ist Garage nämlich egal, und bei den km kann dir höchtens passieren das du bei höherer km-Leistung nachzahlen musst, aber wo kein Kläger, da kein Richter.
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nächster Punkt:
wenn sie einen Unfall baut, wird deine ZWEITWAGEN-Versicherung hochgestuft(nicht dein eigener ERstwagen) auf 245 %(glaub ich), nach 2 Jahren wäre man theoretisch wieder auf 140 % runter, hätte aber ohne Unfall inzwischen 85 % ; wieder 2 Jahre später wäre man bei 85 % und ohne Unfall bei ca. 70 % , d.h. es nähert sich.
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nächster Punkt:
nach 3 Jahren Führerschein(oder 2 Jahre?) hat sie selbst auf ein eigenes Auto die 140%, könnte also ummelden.
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letzter Punkt:
wenn sie geblitzt wird, kommt der Wisch zu dir. Da du es aber nicht warst, kann dir eigentlich nichts passieren.
Wenn keine Punkte dabei sind, zahlen und fertig.
Wenn Punkte dabei sind, würde deine Freundin den Führerschein nachmachen müssen(Probezeit und so) und die Probezeit verlängert bekommen(glaub ich).
Also wie folgt vorgehen:
1. immer die Fristen abwarten
2. am Ende der Frist für den ersten Bescheid, angeben selbst der Fahrer gewesen zu sein.
3. dann kommt der Bußgeldbescheid
4. am Ende der Frist für diesen, dem Bescheid widersprechen, da man glaubt doch nicht gefahren zu sein.
5. Dann wird nachgeschaut, ob du der Fahrer bist(da du aber m und Fahrer w ;-)).
im Idealfall sollten hier bereits 3 Monate vergangen sein und der ZUg ist für die Bußgeldstelle abgefahren, d.h. keiner kann ne Strafe bekommen. Du nicht weil du ja nicht gefahren bist und sie nicht weil sie innerhalb von 3 Monaten den Bescheid bekommen muss.
Wenn du das Ganze in Begleitung eines "guten" Anwalts durchziehst, geht es fast immer gut.
ACH JA: du kannst es beliebig wiederholen, bekommst aber i.d.R. nach 3 mal ein Fahrtenbuch, d.h. du musst immer aufschreiben wer wann wieviel fährt.(damit dir so ein Ungeschick nicht mehr passiert)
so, jetzt geht mir die Puste aus, aber nach 18 Autos und 250.000 km in 5 Jahren sammelt man so seine Erfahrungen ;-).
hoffe geholfen zu haben
der Uwe
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