Versicherungsnehmer & Fahrzeughalter = ungleich Fahrer?!

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
RudiRüssel

Versicherungsnehmer & Fahrzeughalter = ungleich Fahrer?!

Beitrag von RudiRüssel » Di 04.05.04 18:21

Ich habe da mal eine ganz allgemeine Frage (so halb OT, befürchte ich mal):

Wenn mein Auto aus versicherungstechnischen Gründen nicht auf mich, sondern auf eine andere Person zugelassen ist (z.B. Partner) und deshalb auch als Versicherungsnehmer auftritt (ich also NUR der Fahrer bin) - was kann dem Versicherungsnehmer/Fahrzeughalter dann im schlimmsten Fall passieren, wenn ich einen Unfall verursache oder sonstige "Scheisse" baue?

In meinem aktuellen Fall würde meine Freundin (Fahranfängerin) ihren Wagen auf mich zulassen und auch über mich die Versicherung laufen lassen. Nach dem Rat der Versicherung, da es dann für sie günstiger wäre (Einstieg bei 140% in der Haftpflicht). Sie wäre also nur die Fahrerin sowie Rechnungsempfängerin, alles andere läuft über mich. Kann das für mich irgendwelche Nachteile oder sogar Konseqenzen bedeuten?

Nicht, dass ich ihr nicht vertrauen würde - aber sicher ist sicher. :)

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Kris
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Beitrag von Kris » Di 04.05.04 18:27

hallo,

das ist solange kein problem, wie du angibst, dass deine freundin das auto fährt.
du wirst bei vertragabschluss ohnehin danach gefragt, ob

- fahrer unter 25
- partner oder kinder

das auto fahren. wenn du das angibst, und sie fährt das auto und baut nen unfall ist das wasserdicht, aber der beitrag ist höher. wenn du allerdings angibst, dass du der alleinige fahrer bist, weil es eben billiger ist, gibbet das im fall der fälle ärger.

gruss, kris
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Beitrag von Waldfee106 » Di 04.05.04 18:27

Naja, die Grundidee ist ja ganz gut ... aber

Irgendwann trifft sie trotzdem mal die Wucht der 140% .... oder wird sie jedes Auto in ihrem langen Leben auf Dich zulassen wollen?

Wenn sie einen Unfall baut, dann wirst DU hochgestuft. Punkte ect. bekommt sie als Fahrerin ... in manchen Fällen zusätzlich auch Du, wenn beispielsweise Dir das Auto gehört.

... legitim is das mit dem was ihr vorhabt wohl, denn viele Eltern machen das ja bei ihren Kindern. ;) (wobei ich froh bin, dass ich davon verschont blieb)

*waldfee*
Liebe Grüße Bild

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Beitrag von dol » Di 04.05.04 19:33

Noch sonen Punkt, der Halter ist für den Strassenverkehrssicheren Zusatnd des Fahrzeuges zuständig. Wichtig, wenn sie sachen in Punkto tuning vorhat.

Wenn Sie einen Unfall baut, geht deine 2. Versicherung hoch, was man ja kaum noch aufholen kann... erst nach 23 Jahren oder so...

Gruss
Manuel

RudiRüssel

Beitrag von RudiRüssel » Mi 05.05.04 07:36

Danke für euren Antworten.

Also das mit dem Höherstufen für MICH ist ja nicht so toll. Seid ihr euch sicher, dass das der Fall wäre, wenn sie einen Unfall baut? Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass der Wagen NUR [!] Haftpflicht versichert wird und nicht Kasko (Wert des Wagens maximal 2000 Euro, also nicht wirklich notwendig).



> Waldfee106 schrieb:
>
> Naja, die Grundidee ist ja ganz gut ... aber
>
> Irgendwann trifft sie trotzdem mal die Wucht der 140% .... oder wird sie jedes Auto in ihrem langen Leben auf Dich zulassen wollen?
>
> Wenn sie einen Unfall baut, dann wirst DU hochgestuft. Punkte ect. bekommt sie als Fahrerin ... in manchen Fällen zusätzlich auch Du, wenn beispielsweise Dir das Auto gehört.
>
> ... legitim is das mit dem was ihr vorhabt wohl, denn viele Eltern machen das ja bei ihren Kindern. ;) (wobei ich froh bin, dass ich davon verschont blieb)
>
> *waldfee*

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Beitrag von altariq » Mi 05.05.04 07:55

ich dachte immer es gibt nur teil und vollkasko. naja.

wegen den % gibt es viele möglichkeiten. man kann zum beispiel die prozente eines verstorbenen familienmitglids übernehmen. ausserdem könntet ihr mit der versicherung ausmachen, dass ihre prozente sinken, da sie ja den wagen die ganze zeit unfallfrei fährt.

wegen der punkte und so. wenn deine freundin mist baut, bekommst du erstmal den wisch. immer der halter des wagens. da es aber fotos gibt, kannst du ja sagen, dass sie es war. sie wird es wohl kaum leugnen.

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Beitrag von StefanB » Mi 05.05.04 08:10

> Also das mit dem Höherstufen für MICH ist ja nicht so toll. Seid ihr euch sicher, dass das der Fall wäre, wenn sie einen Unfall baut?


... ja, du steigst. Aber nur deine Zweitwagenversicherung !!
Hat dann nix mit deinem ersten Fahrzeug zu tun...
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lauter gequirlte k... ;-)

Beitrag von uwe205Gentry » Mi 05.05.04 09:01

also,

wenn du das Fahrzeug auf dich zulässt, steigts du durch die Zweitwagenregelung bei 140 % ein, wenn auch Fahrer unter 23 angegeben werden.

wenn du angibst, dass keine Fahrer unter 23 fahren, steigst du bei 85 % ein.
WICHTIG: wenn mal ein Fahrer unter 23(z.B. deine Freundin) einen Unfall mit diesem Auto bauen sollte, kann die Leistung nicht verweigert werden!!! es kann nur der höhere Beitrag nachgefordert werden(also die 140%) und eine Strafe von bis zu einem Jahresbeitrag verhängt werden, was aber meineswissens noch nie passiert ist!!

Auch wichtig:
IMMER Garagenwagen, wenig km etc. angeben, bei Haftpflicht ist Garage nämlich egal, und bei den km kann dir höchtens passieren das du bei höherer km-Leistung nachzahlen musst, aber wo kein Kläger, da kein Richter.

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nächster Punkt:

wenn sie einen Unfall baut, wird deine ZWEITWAGEN-Versicherung hochgestuft(nicht dein eigener ERstwagen) auf 245 %(glaub ich), nach 2 Jahren wäre man theoretisch wieder auf 140 % runter, hätte aber ohne Unfall inzwischen 85 % ; wieder 2 Jahre später wäre man bei 85 % und ohne Unfall bei ca. 70 % , d.h. es nähert sich.


----------------------------------

nächster Punkt:

nach 3 Jahren Führerschein(oder 2 Jahre?) hat sie selbst auf ein eigenes Auto die 140%, könnte also ummelden.


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letzter Punkt:

wenn sie geblitzt wird, kommt der Wisch zu dir. Da du es aber nicht warst, kann dir eigentlich nichts passieren.
Wenn keine Punkte dabei sind, zahlen und fertig.
Wenn Punkte dabei sind, würde deine Freundin den Führerschein nachmachen müssen(Probezeit und so) und die Probezeit verlängert bekommen(glaub ich).
Also wie folgt vorgehen:

1. immer die Fristen abwarten
2. am Ende der Frist für den ersten Bescheid, angeben selbst der Fahrer gewesen zu sein.
3. dann kommt der Bußgeldbescheid
4. am Ende der Frist für diesen, dem Bescheid widersprechen, da man glaubt doch nicht gefahren zu sein.
5. Dann wird nachgeschaut, ob du der Fahrer bist(da du aber m und Fahrer w ;-)).
im Idealfall sollten hier bereits 3 Monate vergangen sein und der ZUg ist für die Bußgeldstelle abgefahren, d.h. keiner kann ne Strafe bekommen. Du nicht weil du ja nicht gefahren bist und sie nicht weil sie innerhalb von 3 Monaten den Bescheid bekommen muss.

Wenn du das Ganze in Begleitung eines "guten" Anwalts durchziehst, geht es fast immer gut.
ACH JA: du kannst es beliebig wiederholen, bekommst aber i.d.R. nach 3 mal ein Fahrtenbuch, d.h. du musst immer aufschreiben wer wann wieviel fährt.(damit dir so ein Ungeschick nicht mehr passiert)


so, jetzt geht mir die Puste aus, aber nach 18 Autos und 250.000 km in 5 Jahren sammelt man so seine Erfahrungen ;-).

hoffe geholfen zu haben


der Uwe
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RudiRüssel

Beitrag von RudiRüssel » Mi 05.05.04 12:57

Hey super, vielen Dank an alle und vor allem an Uwe für die umfangreichen Tipps und Tricks. ;)

Meine Sorge war ja wie gesagt, dass ich selbst für mein eigenes Auto höhergestuft werde und nicht nur für den Zweitwagen, wenn meine Freundin z.B. einen Unfall verursacht. Wenn dann lediglich der "Zweitwagen-Vertrag" hochgestuft wird, trifft es ja nicht direkt mich. So was passiert aber hoffentlich trotzdem nie; ist ja gerade als Fahranfänger ein großer finanzieller Unterschied bei den Prozenten. Dann spricht ja nichts dagegen, dass wir ihren Wagen auf mich anmelden und auch versicherungstechnisch über mich laufen lassen. Ihre Eltern weigern sich leider, aber dann spart sie wenigstens über mich ein paar Euros im Monat, wenn sie schon nicht die SF's ihrer Eltern "erben" kann.


Und noch eine letzte, aber wichtige Frage:

Wenn ich einen Online-Vesicherungsvergleich machen möchte, dann müsste ich diesen Antrag also komplett über mich laufen lassen (inkl. Berücksichtung der Fahrer unter 23 etc.) - das ist so weit klar. Interessant wird es dann bei der Frage nach den SF's. Bei der "Europa" Versicherung kann man da z.B. aus 3 Alternativen wählen, wenn man "Erstmalige Versicherung eines Zeitfahrzeugs" auswählt: Die Frage lautet "Erstfahrzeug hat die SF-Klasse..." und auswählbar sind die Einträge "0, S, M" , SF 1/2 bis SF 2" oder "SF 3 und besser". Welche wäre hier die richtige? Ich selbst habe "SF 3 und besser", aber die 140% bekommt man doch automatisch bei "SF 1/2", also müsste das der auszuwählende Punkt sein? Ich steig da nicht ganz durch. :-( Dazu sei gesagt, dass mein eigener Wagen komplett über meine Mutter angemeldet ist (Fahrzeughalter und Versicherung, also eigentlich wie bei mir und meiner Freundin) und ich somit eigentlich kein eigenes "Erstfahrzeug" habe. Bei "Europa" gibt es dazu die Frage "Erstfahrzeug versichert bei...". Das trifft bei mir aber wie gesagt gar nicht zu. Kann ich trotzdem ein Zeitfahrzeug versichern lassen oder wird es dann Probleme geben?

Hat bei dieser Gelegenheit vielleicht jemand einen Tipp für eine günstige Kfz-Versicherung im HAFTPFLICHT-Bereich (kein Kasko notwendig)? Für Fahranfänger unter 20 Jahren. Bei HUK24, Europa und meiner Hausversicherung (VGH) habe ich schon mal nachgeschaut. Vielleicht gibt's ja einen Geheimtipp, wenn es nur um die Haftpflicht geht.

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uwe205Gentry
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puh,

Beitrag von uwe205Gentry » Mi 05.05.04 16:24

dann doch etwas anders:

1. du müsstest bei der Europa SF 3 angeben.

2. das bringt aber nichts, da DU gar keinen Erstwagen hast.

3. Wenn du nun das Auto deiner Freundin auf dich anmeldest, hast du einen ERstwagen versichert!!! Dieser würde bei SF 1/2 eingestuft werden, da du über 3 Jahre deinen Führerschein hast. WICHTIG: wenn nun deine Freundin einen Unfall baut, wird deine Erstwagenvers. hochgestuft, d.h. wenn du später mal ein Auto auf dich anmeldest, wirds teuer.

4. Du könntest das Auto deiner Freundin auch auf deine Mutter oder Vater zulassen, als zweit, dritt, oder siebtwagen, völlig egal. Es berührt ja die Erstwagenverträge deiner Eltern nicht.

5. günstige Versicherungen sind:
Europa, Ontos, Huk, VHV, Axa und evtl. durch Rabatte die von deinen Eltern.


so, ich hoffe ich konnte helfen.


der Uwe
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