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407driver hat geschrieben:und wer nur mit standlicht fährt zahlt 10€ verwarngelddie scheinwerfer kann man sich also sparen. außerdem muss man audi nicht alles nachahmen...
und weiter:"Das Fahren mit Standlicht ist dann verboten, wenn die Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 StVO vorliegen, d.h. wenn eine Beleuchtungspflicht besteht." (Bayerisches Oberstes Landesgericht, VM 70, 41).
so wurde es dort genannt,aber ich denke mal da wirste in der realität kaum durchkommen (erkläre mal einen richter warum du mit standlicht am helligsten tag fährst)die Diskussion gibt's immer wieder... Mit Standlicht fahren ist nicht verboten. Viele bringen dabei den §17 der StVO, Absatz 2, an. Der besagt zwar:
"Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. [...]"
ABER es wurde schon mehrfach darauf hingewiesen (u.a. von Juristen aus dem Verkehrsrecht, Automobilclubs und dem deutschen Verkehrsgerichtstag), dass dieser Absatz in Bezug auf Absatz 1 zu lesen ist, der da lautet:
"(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein. [...]"
Damit darf man mit Standlicht fahren, wenn keiner der Fälle der Beleuchtungspflicht zutrifft.