Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
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sweetangel
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Beitrag
von sweetangel » Sa 13.01.07 16:47
Die sache mit den Scheibenwischern mein ich auch schon gehört zu haben. Dann wär es oben unproplematischer als unten.
Wenn das mit den 10% stimmt könnte es gehen.
Auserdem ist mir noch ne problematik eingefallen, der schriftzug ist aus ner art spiegelfolie, das könnte auch wieder zu problemen füren...

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Timon
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Beitrag
von Timon » Sa 13.01.07 21:30
Moin,
diese 10%-Regel kenne ich auch von Aufklebern. Wenn es aber z.B. um Steinschläge geht, dann ist es der Bereich der Scheibenwischer. Anscheinend haben die TÜVer unterschiedliche Auslegungen. Solche Dinger wie bei Obelix würde ich als TÜVer nicht durchgehen lassen. 10% hin oder her. Wenn ich manchmal so abgebrochene Meter im Auto sehe, die eine handbreit höher sind als das Lenkrad, dann hätte ich bei solchen Sachen arge Bedenken.
Gruß
Frank
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Frank309
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Beitrag
von Frank309 » Sa 13.01.07 22:29
Das ganze steht wohl in der Führerhausrichtlinie..... bin mir da aber nicht ganz sicher...
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obelix
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Beitrag
von obelix » So 14.01.07 00:15
Timon hat geschrieben:Solche Dinger wie bei Obelix würde ich als TÜVer nicht durchgehen lassen. 10% hin oder her. Wenn ich manchmal so abgebrochene Meter im Auto sehe, die eine handbreit höher sind als das Lenkrad, dann hätte ich bei solchen Sachen arge Bedenken.
da gibt es nix zu bedenken:-)
laut vorschrift muss die fahrbahn 7 meter vor dem fahrzeug sichtbar sein.
selbst mein prüfer mit seinen 1,56 metern kann das:-)
ob man z.b die ecken des eigenen autos sehen kann ist völlig unwichtig - bei modernen windkanallutschern siehst du die schon serienmässig ned:-)
gruss
obelix
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Troubadix
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Beitrag
von Troubadix » So 14.01.07 00:26
obelix hat geschrieben:
selbst mein prüfer mit seinen 1,56 metern kann das:-)
obelix
er misst seinen tüv prüfer vorher aus, das gibt mir aber zu denken
troubadix
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sweetangel
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Beitrag
von sweetangel » So 14.01.07 11:27
Hab grad was in nem anderen Forum gefunden:
Er muss kleiner als 0,1qm sein
darf net mehr als 1/4 der Fläche verdecken
darf nicht aus die Glaseinfassung gehen
und man sollte ausreichend sicht feld haben
@Frank309 Aber diese Führerhausrichtlinie habe ich net gefunden
Das sind aber alles nur vermutungen, Fakten konnt ich noch net finden