Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Uwe
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von Uwe » So 29.09.02 12:41
Ihr müßt zwischen Schleppen und Abschleppen unterscheiden:
Abschleppen darf man bis zur nächsten Autobahnausfahrt und bis zur nächsten MARKENwerkstatt! Das kann man sicher auch etwas großzüger nach Hause auslegen. Fahrer braucht Führerschein für sein Fahrzeug, der Mensch im abgeschleppten Fahrzeug muß es nur bedienen können.
Schleppen ist uninteressant, da braucht man nicht nur Klasse 2, sondern auch eine Genemigung vom Straßenverkehrsamt für den gesamten Fahrweg. Da ist ein Hänger immer billiger - das kommt wohl nur für Fahrzeuge infrage, die auf keinen Hänger passen.
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Ralf
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von Ralf » So 29.09.02 14:55
Man unterscheidet nach der StVO zwischen Schleppen und Abschleppen. Hiervon
ist auch die Notwendigkeit einer Fahrerlaubnis der Kl. 2 beim ziehenden und
der FE Kl. 3 beim gezogenen Fahrzeug abhängig.
Es ist richtig, dass man fast nie, habs zumindest noch nie gehört, eine Erlaubnis (bei der Verkehrsbehörde - LRA) gebührenpflichtig bekommt.
Alles was mit dem "Nothilfegedanken" in Einklang zu bringen ist, ist wie ihr es seht. Dann gilt:
BAB - nächste Ausfahrt. Ansonsten zumutbare Werkstätte - unabhängig der Abschleppstrecke. Es gab schon Urteile, da wurde das abgemeldete Fahrzeug zum
Schrottplatz abgeschleppt und galt im Rahmen des Nothilfegedanken als erlaubnisfreies Abschleppen.
Wichtig ist, dass es sich beim abgeschleppten Fahrzeug um ein -betriebsunfähiges- Fahrzeug handelt.
dies auch beim abgemeldeten Fahrzeug.
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Ralf
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von Ralf » So 29.09.02 15:00
Das wäre jetzt ein klassischer Fall des erlaubnispflichtigen Schleppens, soweit
Dein Auto mit eigener Kraft bewegt hätte werden können.
Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn der "Schlepper" nicht die Kl. 2 gehabt hätte,
dann noch ein Verstoß gg. die StVO, Bußgeld.
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obelix
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von obelix » So 29.09.02 15:12
jedenfalls sinngemaäss:-)
obelix