(http://www.aspect-online.de/vergleiche/ ... digung.htm)
Wann kann ich kündigen? Was ist zu beachten?
Fristgerechte Kündigung zum Ablauf
Zum Ablauf eines Versicherungsjahres kann die Autoversicherung gewechselt werden. Die meisten Versicherungsverträge enden am 31.12. und können mit einer Frist von 1 Monat zum Vertragsende gekündigt werden. Das Kündigungsschreiben muß der Versicherung spätestens zum 30.11. vorliegen. Das Ablaufdatum steht im Versicherungsschein.
Sonderkündigungsrecht
Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Versicherung den Beitrag erhöht. Das gleiche gilt, wenn die Versicherung aufgrund einer Änderung in den Vertragsbedingungen oder in den Typklassen teurer wird. Sie haben dann ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht ab Zugang der Mitteilung.
Kündigung bei Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung
Beim Fahrzeug-Wechsel bzw. bei einer Neuzulassung können Sie - ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist - die Versicherung wechseln.
Kündigung im Schadenfall
Im Schadensfall ist der Wechsel innerhalb eines Monats nach Mitteilung Ihrer Versicherung möglich. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Versicherung den Schaden anerkannt oder abgelehnt hat.
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... ausserdem hab ich es so einen schönen Sprung in der Scheibe
DANKE. beatnix.