Mängel bei Probefahrt

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
Schwamm

re: Mängel bei Probefahrt

Beitrag von Schwamm » Fr 06.06.03 20:11

was verbraucht der 102PSler auf 100km ungefähr?

Schwamm

re: das sind die ventilschaftdichtungen...

Beitrag von Schwamm » Fr 06.06.03 20:12

>ist typisch für den 102psler.


Was kostet die Reparatur ungefähr?

funkykowal
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gehe von 8-10 litern aus

Beitrag von funkykowal » Fr 06.06.03 21:19

ein sparauto ist das jeden fall nicht ,)

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je nachdem wo du das machen läßt

Beitrag von funkykowal » Fr 06.06.03 21:27

der zahnriemen muß runter, aus und einbau dauern ca.3-4 stunden. diese dichtungen kosten 3 euro das stück, brauchste 8. allerdings wenn man schon bei ist, dann sollte man den zahnriemen auch gleich mitwechseln, kostet 50 euro, und die wasserpumpe, kostet 50 euro, und das ventlispiel einstellen, teile kostet kosten dann nochmal 30 euro. je nach stundenlohn kannst du dir die gesamtkosten ausrechnen.

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re: hmm...

Beitrag von bmax6 » Fr 06.06.03 23:03

also ich hab nicht viel ahnung vom preis her, aber bei uns in der gegend werden die 205 gti´s je nach zustand für 800-1200 euro verkauft. das hängt aber immer vom verkäufer ab, letztens war ein gti mit 120 ps super zustand, leder und den gti-extras für 500 angeboten, ich war drauf und drann den zu kaufen kam aber zuspät. jetzt steht der beim händler für 1290 euro.

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wo bits so was?

Beitrag von funkykowal » Fr 06.06.03 23:31

kein Text

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re: die werden bestimmt net für ein 11 jahre altes ...

Beitrag von Fant » Sa 07.06.03 00:11

Hallo,


ich werd mal versuchen, die Materie halbwegs verständlich zu erklären:


Ein Händler muss dir keine Garantie, sondern nur Gewährleistung geben. Die dauert in der Regel zwei Jahre, kann aber im Kaufvertrag auf 1 Jahr verkürzt werden (was auch die meisten machen).


Im ersten halben Jahr der Gewährleistung liegt die Beweislast, ob der Mangel schon bei der Übergabe des Autos vorgelegen hat beim Verkäufer, danach leigt die Beweislast beim Käufer. Damit schaut der Käufer in der Regel meist nach 6 Monaten in die Röhre.


Werden im Kaufvertrag bekannte Mängel festgehalten, besteht hier natürlich kein Anspruch auf Nachbessserung o.ä..


Ob ein Auto generell als Bastlerauto vom Händler verkauft werden kann, müssen wohl noch die Gerichte entscheiden - aber das ist wieder ein anderes Thema.





Grüße


Jürgen

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re: wo bits so was?

Beitrag von bmax6 » Sa 07.06.03 00:42

der für 500? das war ein alter sack der nur zweimal die woche gefahren ist, jetzt hat die tochter den wagen verkauft weil sie ihren vater ins altenheim gebracht hat. der wagen musste schnell weg und war ja schon sooo alt. da hat die den für 500 in das käseblatt gesetzt. da mein wagen diverse probs hat wollte ich den kaufen, kam aber ein paar stunden zu spät. grmbl..

Schwamm

re: die werden bestimmt net für ein 11 jahre altes ...

Beitrag von Schwamm » Sa 07.06.03 13:00

>Hallo,


>ich werd mal versuchen, die Materie halbwegs verständlich zu erklären:


>Ein Händler muss dir keine Garantie, sondern nur Gewährleistung geben. Die dauert in der Regel zwei Jahre, kann aber im Kaufvertrag auf 1 Jahr verkürzt werden (was auch die meisten machen).


>Im ersten halben Jahr der Gewährleistung liegt die Beweislast, ob der Mangel schon bei der Übergabe des Autos vorgelegen hat beim Verkäufer, danach leigt die Beweislast beim Käufer. Damit schaut der Käufer in der Regel meist nach 6 Monaten in die Röhre.


>Werden im Kaufvertrag bekannte Mängel festgehalten, besteht hier natürlich kein Anspruch auf Nachbessserung o.ä..


>Ob ein Auto generell als Bastlerauto vom Händler verkauft werden kann, müssen wohl noch die Gerichte entscheiden - aber das ist wieder ein anderes Thema.


>


>Grüße


>Jürgen


Dann wär es wohl sinnvoll im ersten halben Jahr eine Inspektion in einer anderen Autowerkstatt durchführen zu lassen, oder?

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re: die werden bestimmt net für ein 11 jahre altes ...

Beitrag von Fant » Mo 09.06.03 13:01

>>Hallo,


>>ich werd mal versuchen, die Materie halbwegs verständlich zu erklären:


>>Ein Händler muss dir keine Garantie, sondern nur Gewährleistung geben. Die dauert in der Regel zwei Jahre, kann aber im Kaufvertrag auf 1 Jahr verkürzt werden (was auch die meisten machen).


>>Im ersten halben Jahr der Gewährleistung liegt die Beweislast, ob der Mangel schon bei der Übergabe des Autos vorgelegen hat beim Verkäufer, danach leigt die Beweislast beim Käufer. Damit schaut der Käufer in der Regel meist nach 6 Monaten in die Röhre.


>>Werden im Kaufvertrag bekannte Mängel festgehalten, besteht hier natürlich kein Anspruch auf Nachbessserung o.ä..


>>Ob ein Auto generell als Bastlerauto vom Händler verkauft werden kann, müssen wohl noch die Gerichte entscheiden - aber das ist wieder ein anderes Thema.


>>


>>Grüße


>>Jürgen


>Dann wär es wohl sinnvoll im ersten halben Jahr eine Inspektion in einer anderen Autowerkstatt durchführen zu lassen, oder?


könnte kein fehler sein. die evtl dort festgestellten mängel muss man aber dann beim verkäufer geltend machen und dort reparieren lassen, wo dieser möchte.

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