FUCK... MICH HATS AUCH ERWISCHT!!! :(

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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obelix
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falsch...

Beitrag von obelix » So 22.06.03 18:30

>weil :


>1. Der vor Dir soll/darf/kann als erster überholen


das ist meines wissens nach nicht korrekt. wer zuerst auf der überholspur ist hat vorrang.


wer zum überholen ansetzt muss sich davon überzeugen, dass er es auch gefahrlos tun kann.


gruss


obelix

Spock
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interessant

Beitrag von Spock » So 22.06.03 18:35

vielleicht irre ich mich, aber ich kenne (in Deutschland) jedenfalls kein gesetz, das besagt, dass man nicht zwei fahrzeuge auf ner landstraße gleichzeitig überholen darf. sollte der audifahrer nicht geblinkt haben, dann würde er also die volle verantwortung tragen - das du die sicherheitslinie überfahren hast is zwar nen vergehen deinerseits und wird dir wahrscheinlich auch angekreidet werden (obwohl bei 10-20m vor dessen ende wird nicht so ein großes geschi** gemacht), aber der audifahrer muss sich aber auch vergewissern, dass er durch sein überholmanöver niemanden gefährdet

Stefan

falsch verstanden ...

Beitrag von Stefan » So 22.06.03 18:45

Das war nicht damit gemeint , es ging darum, daß "falls" der Audi nicht oder sehr spät gelinkt hat daß er dann jemanden hat, der dieses bezeugen kann.


Nicht darum, daß - wenn der Audi 100 m vorher den Blinker gesetzt hat - jemand einen Meineid leistet .





>Hi Stefan,


>>Such Dir einen guten Anwalt und einen Zeugen, der behauptet , der andere hätte vor dem Spurwechsel nicht geblinkt, dann kann es evtl. besser für Dich ausgehen. Viel Glück !


>Du weißt hoffentlich, das das Anstiftung zum Betrug ist. Ich wünsche dir, das du mal unverschuldet eine Mitschuld aufgebrummt bekommst, weil sich dein Unfallgegner jemanden gesucht hat der eine solche Falschaussage tätigt.


>verärgerte Grüße


>Frank K.

stefan205
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richtig ...

Beitrag von stefan205 » So 22.06.03 18:47

der Überholvorgang hat üblicherweise vom 1.Auto in der Kolonne zu beginnen, und nicht, wer sich in Rambo-Manier als erster auf die linke Spur wagt.


Das wirst auch Du in der Fahrschule gelernt haben, oder ?





>>weil :


>>1. Der vor Dir soll/darf/kann als erster überholen


>das ist meines wissens nach nicht korrekt. wer zuerst auf der überholspur ist hat vorrang.


>wer zum überholen ansetzt muss sich davon überzeugen, dass er es auch gefahrlos tun kann.


>gruss


>obelix

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re: richtig ...

Beitrag von PeugeotHeiZeR » So 22.06.03 18:59

<center><img src="http://www.beepworld.de/memberdateien/m ... "></center>


>der Überholvorgang hat üblicherweise vom 1.Auto in der Kolonne zu beginnen, und nicht, wer sich in Rambo-Manier als erster auf die linke Spur wagt.


>Das wirst auch Du in der Fahrschule gelernt haben, oder ?


wartest du dann im falle eines seat marbella vor dir?


ich bestimmt nicht...


>>>weil :


>>>1. Der vor Dir soll/darf/kann als erster überholen


>>das ist meines wissens nach nicht korrekt. wer zuerst auf der überholspur ist hat vorrang.


>>wer zum überholen ansetzt muss sich davon überzeugen, dass er es auch gefahrlos tun kann.


>>gruss


>>obelix


mfG Carsten

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nee...

Beitrag von obelix » So 22.06.03 19:05

>der Überholvorgang hat üblicherweise vom 1.Auto in der Kolonne zu beginnen, und nicht, wer sich in Rambo-Manier als erster auf die linke Spur wagt.


>Das wirst auch Du in der Fahrschule gelernt haben, oder ?


soweit ich es noch weiss (schon ne weile her) hat der vorrang, der zuerst draussen ist.


aber ich lass mich gerne eines besseren belehren.


logischerweise muss eigentlich nicht der erste der kolonne den reigen eröffnen. denn wenn das


ein golf diesel automatik mit 75jährigem fahrer ist musst du eventuell ziemlich lange warten, bis


du mal drankommst...


und vielleicht will der ja gar ned überholen?


aber wie gesagt - ich lerne gerne dazu:-)))


gruss


obelix

DevyMobil

re: nee...

Beitrag von DevyMobil » So 22.06.03 19:42

Die Frage ist, wo man dann eine Grenze zieht? Ich kann mir nicht vorstellen, daß man auf der Landstraße ohne weiteres eine Kolonne von 7-8 Autos überholen kann, wenn diese nicht gerade Schritttempo fahren....


Hat jemand vielleicht den Paragraphen greifbar, der diese Sache regelt??? Da würd mich nämlich jetzt wirklich interessieren......


Aber das Hauptproblem ist ja hier wohl nicht das Überholen an sich. Das wäre dadurch zu klären, oder der Audimann geschaut und/oder geblinkt hat.


Schlimmer ist wohl die Sache mit der durchgezogenen Linie.... Du (Phil mein ich) hast im Überholverbot überholen wollen, auch wenn es nur noch 20 Meter waren. Genauso wie ein Tempolimit am Schild beginnt/endet, und eben nicht danach/davor..... Mal ganz davon absehen ob gerechtgertigt oder nicht; versicherungstechnisch und bei der Schuldfrage liegen da Welten dazwischen.


Der Audimann wollte ebenso möglichst früh nach Aufhebung des Überholverbots überholen und durch das Überfahren der durchgez. Linie hast Du ihm sozusagen die Möglichkeit dazu genommen.... D.h. theoretisch durfte wegen dieser Linie der Audimann davon ausgehen, daß sich niemand auf der Überholspur befindet..... Andernfalls müßte ich mich ja zB auf einer Vorfahrtsstraße trotzdem quasi an jeder Kreuzung vergewissern, ob nicht jemand die Vorfahrt erzwingt....


Ich weiß nicht, inwieweit dem Audimann das fehlende Vergewissern noch angekreidet werden kann, das fehlende Blinken wohl mit Sicherheit.


>>der Überholvorgang hat üblicherweise vom 1.Auto in der Kolonne zu beginnen, und nicht, wer sich in Rambo-Manier als erster auf die linke Spur wagt.


>>Das wirst auch Du in der Fahrschule gelernt haben, oder ?


>soweit ich es noch weiss (schon ne weile her) hat der vorrang, der zuerst draussen ist.


>aber ich lass mich gerne eines besseren belehren.


>logischerweise muss eigentlich nicht der erste der kolonne den reigen eröffnen. denn wenn das


>ein golf diesel automatik mit 75jährigem fahrer ist musst du eventuell ziemlich lange warten, bis


>du mal drankommst...


>und vielleicht will der ja gar ned überholen?


>aber wie gesagt - ich lerne gerne dazu:-)))


>gruss


>obelix

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Jub so habe ich das auch gelernt...

Beitrag von DerAusgrenzer » So 22.06.03 20:13

Gruß Thorsten

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paragraph 5, überholen...

Beitrag von obelix » So 22.06.03 22:22

hier der auszug...


keinerlei regelung diesbezüglich.


dem entnehme ich, dass der, der auf der überholspur ist vorrang hat.


gruss


obelix


zitat:


§5 Überholen


(1) Es ist links zu überholen.


(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des


Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu


Überholende fährt.


(3) Das Überholen ist unzulässig:


1.bei unklarer Verkehrslage oder


2.wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) verboten ist.


(3a) Unbeschadet sonstiger Überholverbote dürfen die Führer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen


Gesamtgewicht über 7,5 t nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m


beträgt.


(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs


ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern,


insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich


wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.


(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei


sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.


(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt


werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.


(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß


seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden


Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden;


das gilt nicht auf Autobahnen.


(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen.


Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf


links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.


(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten


Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.


zitat ende

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Pat_306XSHDI
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Generell würde ich sagen,

Beitrag von Pat_306XSHDI » Mo 23.06.03 00:02

daß dies eine Sache für ein Gericht und zwei gute Anwälte ist.


Beide Parteien haben Fehler gemacht.


Phil: Du hast die durchgezogene Linie vor ihrem Ende überfahren


Dein Gegner: Er hat ohne Blinkzeichen zu geben UND ohne Blick in den Rückspiegel zu tätigen die Spur gewechselt, was er unbedingt muß. Es hätte nämlich ebensogut ein Fahrzeug mit Sonderrechten vorbeifahren können. Das vorhin genannte Beispiel mit der Kreuzung zählt hier nicht, da diese von solchen Fahrzeugen mit besonderer Vorsicht eingefahren werden muß. Ein Überholvorgang muß zwar auch mit besonderer Vorsicht vorgenommen werden aber dann erfolgt keine Schneidung irgendeines Rechts eines Anderen.


Das Fahrzeug das überholt, hat Vorrang, ist doch logisch. Wenn jeder auf seinen Vordermann warten müsste , wären das ja chaotische Verhältnisse. Dafür haben wir ja Blinker und Rückspiegel.


Hier liegt nun eine Gesetzesübertretung im Grenzfall gegen eine doppelte Unachtsamkeit vor. Wenn man Dir nicht 100% nachweisen kann, daß Du innerhalb der durchgezogenen Linie rausgefahren bist, dann hast Du recht gute Karten. Ansonsten ist es Ermessenssache des Gerichts.


Juristen haben da manchmal seltsame Ansichten, denn wärst Du nicht rausgefahren, hätte die Unachtsamkeit Deines Gegners nicht zum Unfall geführt (Verursacherprinzip (?)).


Ich denke daher auch, daß es so 70/30 oder gar 80/20 ausgehen wird. Wenns dumm läuft und Dein Gegner behauptet, er habe (wohl kurz vor Deinem Ausscheren) nochmal in den Spiegel geschaut, dann kann es u.U. auch 100/0 ausgehen.


Bedenke: Bei einer Traktorgeschw. von 20 km/h seid ihr mal gerade 5,5 m/s gefahren, d.h. das dauert fast 4 sec. bis die 20 m vorbei sind....


Falls es zur Verhandlung kommen sollte, versuch ruhig zu bleiben, exprimiere Dich in einer anständigen Sprache und kleide dich gesellschaftstauglich aber nicht zu auffällig. Sei freundlich aber nicht a****kricherisch... dann klappts schon.


CU,


Patrick


Lass uns wissen, was dabei rausgekommen ist.

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