OT: eBay Problem

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Vitez
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re: hatten wir doch gerade erst ...

Beitrag von Vitez » Sa 25.10.03 17:43

Lest Euch mal meinen Text durch.


Falls man was verbessern könnte, teilt es mir bitte mit.


Sehr geehrter Herr *************,


nach Absprache mit meinem Mercedes-Benz Vertragshändler, wurde mir mitgeteilt dass ein Mercedes-Benz Radiogerät ohne Codekarte oder Gerätunterlagen nicht weiter funktionsfähig ist, praktisch defekt. Auf weitere Absprache mit meinen Rechtsanwalt, ist vom Kauf eines Gerätes ohne dazugehörige Papiere oder Rechnung abzuraten, da kein Nachweiss über die Eigentumsverhältnisse vom Verkäufer erbracht werden kann.


Es gehört beim Internet-Auktionshaus eBay zu den Richtlinien einer erfolgreichen Auktion, auf mangelhafte oder defekte Geräte vorab die möglichen Käufer darauf in der Artikelbeschreibung hinzuweisen. Dies war in Ihrer Artikelbeschreibung leider nicht der Fall. Deshalb sehe ich vom Kauf eines defekten Gerätes ab.


Mit freundlich Grüßen.

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M@tthi@s
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re: hatten wir doch gerade erst ...

Beitrag von M@tthi@s » Sa 25.10.03 18:36

Das habe ich nicht gelesen, damit verdiene ich mein Geld. Wir können das gerne mal paragraphenmäßig durchprüfen, wenn Du es wirklich wissen willst.


Laß es einfach gut sein.


Matthias

Holger
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re: hatten wir doch gerade erst ...

Beitrag von Holger » Sa 25.10.03 18:45

dann leg mal los...wenn du schon betrug und gewährleistung verwürfelst...schliesslich gibts hier wirklich null hinweis auf betrug, allein den begriff fallen zu lassen in dem zusammenhang zeugt nicht davon, dass du mit deinem job reich wirst.


recht ist keine spielerei, falsche tips zu geben finde ich nicht ok, damit kann man leute in teufels küche bringen..sorry, ist nur meine meinung





>Das habe ich nicht gelesen, damit verdiene ich mein Geld. Wir können das gerne mal paragraphenmäßig durchprüfen, wenn Du es wirklich wissen willst.


>Laß es einfach gut sein.


>Matthias

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M@tthi@s
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re: hatten wir doch gerade erst ...

Beitrag von M@tthi@s » Sa 25.10.03 19:17

<recht ist keine spielerei>


Darin gebe ich Dir recht. Was Du zu dem Thema allerdings beitragen kannst, entzieht sich meiner Kenntnis.


Wenn vitez hier ein Gerät angedreht worden ist, das beim Einbau einen Code erfordert, der nicht beiliegt, ist das sehr wohl ein Betrug, Folge Kaufvertrag nichtig, §§ 134 BGB, 263 StGB, Schadensersatzanspruch Käufer nach § 823 II BGB, 263 StGB, bei bereits erfolgter Kaufpreiszahlung Bereicherungsanspruch des Käufers § 812 BGB.


Erzähl Du mir bloß nicht, ich würde hier falsche Auskünfte geben.


Matthias

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M@tthi@s
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re: hatten wir doch gerade erst ...

Beitrag von M@tthi@s » Sa 25.10.03 19:19

Hallo,


damit das Gezicke mit Holgi und mir vielleicht wenigstens zu einem praktischen Ergebnis führt: kannst Du den ebay-Link zum Angebot vielleicht mal hier reinsetzen (ebay-Nummer reicht)? Dann kann man das etwas genauer beurteilen.


Matthias

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Vitez
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Hier der Link

Beitrag von Vitez » Sa 25.10.03 19:28


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re: Hier der Link

Beitrag von M@tthi@s » Sa 25.10.03 19:59

Die Beschreibung gibt ja nun wirklich nicht viel her... ;)


Die Sache steht und fällt mit der Codekarte. Wenn die Karte erforderlich ist, um das Radio wieder anzuschließen (keine Ahnung, wie das bei Mercedes ist, bei meinem letzten PUG-Radio war das jedenfalls so, daß nach Batterieabklemmen der Code neu eingegeben werden mußte), bist Du nur verpflichtet, den Kaufpreis Zug um Zug gegen Lieferung von Radio und Karte zu bezahlen. Ich würde in diesem Fall den Verkäufer direkt vorab auffordern, die Codekarte mitzuliefern.


Wenn es bei der Karte nur um den Nachweis des Eigentums geht, aber nicht um die Funktionsfähigkeit des Geräts, ist das nicht so einfach. In dem Fall wirst Du keinen Anspruch auf Papiere/Karte zum Radio haben. Da würde dann wohl wirklich gelten gekauft wie besichtigt bzw. angeboten.


Nachdem aber ja die Seriennummer angegeben ist, könntest Du ja zumindest bei der Polizei anfragen, ob das Teil als gestohlen gemeldet ist, wenn Du ganz sicher gehen willst (aber mal ehrlich: so wie das Gerät aussieht, ist das zu alt, um geklaut worden zu sein...).


Gruß


Matthias

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re: Hier der Link

Beitrag von Vitez » Sa 25.10.03 20:13

Bei Mercedes könnte man den Code nur mit Papieren bekommen, wenn überhaupt. Meinem Vater ist die CODE-karte einmal verloren gegangen, er musste mit Fahrzeugschein zur MB Niederlassung und dann wurde der CODE aus der Datenbank ausgelesen. Warscheinlich haben die zu jedem neuem den Ersausrüster-Radio Code in der Datenbank hinterlegt.

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wozu haben wir das neue EU Recht??

Beitrag von Waldfee106 » Sa 25.10.03 21:42

>


>der erste punkt ist korrekt, allerdings natürlich nur solange das teil wirklich diebesware wäre...


>bei der frage der mangelhaftigkeit würde ich da nicht drauf wetten, schliesslich ist es ein gebrauchtartikel unter ausschluss von gewährleistung.


Da müssen auch gebrauchte Artikel ne Garantie bekommen oder hab ich das verkehrt verstanden.


Deshalb schreiben ja einige ebayer - dass sie drauf hinweisen, dass das bei Ihnen nicht gilt.


*waldfee*

Holger
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re: hatten wir doch gerade erst ...ist doch eher produktiv

Beitrag von Holger » Sa 25.10.03 21:44

wir zocken uns doch gar nicht, wir diskutieren.


paragraphen aufzählen nützt aber nichts, wenn per definition gar kein betrug vorliegt


(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


genau das ist hier sehr fraglich, zumindest ist es auf gar keinen fall SICHER, dass ein solcher anspruch begründet werden kann ( und so bringst du es rüber ), egal wie hübsch deine homepage ist :-)








><recht ist keine spielerei>


>Darin gebe ich Dir recht. Was Du zu dem Thema allerdings beitragen kannst, entzieht sich meiner Kenntnis.


>Wenn vitez hier ein Gerät angedreht worden ist, das beim Einbau einen Code erfordert, der nicht beiliegt, ist das sehr wohl ein Betrug, Folge Kaufvertrag nichtig, §§ 134 BGB, 263 StGB, Schadensersatzanspruch Käufer nach § 823 II BGB, 263 StGB, bei bereits erfolgter Kaufpreiszahlung Bereicherungsanspruch des Käufers § 812 BGB.


>Erzähl Du mir bloß nicht, ich würde hier falsche Auskünfte geben.


>Matthias

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