>-Zum Thema "ab- und wieder anmelden" : ... wird bei den meisten Versicherern nicht funktionieren, denn auch mit neuer "Doppelkarte"(VBK) wird eine "Vorversicherungsbescheinigung" (VVB) eingeholt, auf der die Fahrzeugident-Nr. aufgeführt ist. Der "alte" Vertrag ruht und ist nicht gekündigt, somit platzt der neue Vertrag... hatte oft solche Fälle... funktioniert also nur wenn der Innendienstler, der das bearbeitet pennt oder Du keinen SF-Rabat übertragen haben willst.
Wie gesagt: Das hat man mir schon gesagt. Ich frag mich nur wie das dann bei den anderen die auf meinen Beitrag geantwortet haben funktioniert hat.
>-Kündigung im Schadensfall: Wenn Du einen Teilkaskoschaden hast, dann hast Du ein Sonderkündigungsrecht in der Kasko-Versicherung !... dann ist dein Fahrueg eben nur noch Haftpflicht versichert... also vorsicht, manche Versicherer sind da sehr unnachgiebig. Wenn sie dich trotzdem aus dem kompletten Vertrag rauslassen würden, wäre das kulant... nur mal ganz ehrlich, wieviele Versicherer sind das ???
Aha. Gut zu wissen, is also auch nicht. Hmmm...
>-Sonderkündigung nach Beitragserhöhung: ... hier würde ich es probieren, denn es heißt... "4 Wochen AB KENNTNISNAHME"... kam die Mitteilung per Einschreiben???...NÖÖÖ... läßt Du abbuchen?...also hast Du dann erst mit der Abbuchung Kenntnis von der Beitragserhöhung erlangt, oder? -)...
Tja. Der Gesamtbeitrag ist aber weniger geworden

... lediglich die Regionalklasse für die Teilkasko hat sich erhöht. Kann ich dann die Teilkasko kündigen (wie oben beschrieben) oder alles? Oder nichts?
Danke! beatnix.