???? dafür braucht man keine tips...ein anwalt berechnet seine gebühren nach dem streitwert nach gebührenordnung, auslagen ( bei gericht ), die man abhängig von der art des verfahrens leisten muss, kommen sicher noch dazu, in keinem fall liegen die "startkosten" bei 200% des streitwerts ( weia )....und für 7500.- lohnt sich der aufwand in der regel auf jeden fall, es sei denn, man versucht jemandem die taschen zu lehren, der eh nichts hat, konkurs etc. ...
>>rofl, du musst 15 riesen in vorlage geben, um einen prozess über 7500 starten zu können ? bist du statt ins amtsgericht in die falsche tür gestolpert ( klingelschild : mafia gmbh ud co. ) ???
>Nö, wär mir nix bekannt. Aber kannst ja paar Tipps geben anstatt sowas abzulassen.
>mfg andy
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