Mitteilung des VDAT-Amwalts:
Inder tat sind Gutachten grundsätzlich urheberrechtlich geschütze Werke. Das bedeutet, dass kein Link auf einer Website zu Ihnen hergestellt werden darf, ohne dass der Rechteinhaber dem zugestimmt hat. Ansonsten läge nicht nur eine Urheberrechtsverletzung, sondern auch ein Straftatbestand vor.
Es haften nicht nur die betreffenden Firmen bzw. Eigentümer der Webseiten, sondern prinzipiell auch deren Geschäftsführer als Gesamtschuldner auf Unterlassung. Desgleichen kann Schadenersatz verlangt werden in Form einer Lizenzvergütung.
So viel dazu.
Leider kam es in letzter zeit vermehrt auch zu Missbrauch unserer Gutachten...
Asterix (der von Gutmann)
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