NUMMERSCHILD 20 CM ÜBER DEM BODEN ????????

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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public enemy
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NUMMERSCHILD 20 CM ÜBER DEM BODEN ????????

Beitrag von public enemy » Do 04.04.02 20:27

jetzt aht mich die polizei schon wieder angehalten!! und zawr habe ich von fk das gewindefahrwerk drin und bin mit der stoßstange nch ca. 10 cm. über dem boden. bloß beim 206er ist das nummernschild ja fast der tiefste punkt!!!


die polizei meint das nummerschild müsse 20 cm über dem boden sein aber der tüv hat nichts gesagt und als ich mein peugeot damals kaufte (beim händler) waren die tieferlegungsfedern drin und wurden dmals sogar vom pug händler eingetragen.


jetzt ahb ich im september einen tüv termin und hab schiss dass der mir die plakette nicht gibt!!! kannd er das???


was soll ich der polizei das nä. mal sagen?


mfg


benny

Red Runner
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re: NUMMERSCHILD 20 CM ÜBER DEM BODEN ????????

Beitrag von Red Runner » Do 04.04.02 20:31

>jetzt aht mich die polizei schon wieder angehalten!! und zawr habe ich von fk das gewindefahrwerk drin und bin mit der stoßstange nch ca. 10 cm. über dem boden. bloß beim 206er ist das nummernschild ja fast der tiefste punkt!!!


>die polizei meint das nummerschild müsse 20 cm über dem boden sein aber der tüv hat nichts gesagt und als ich mein peugeot damals kaufte (beim händler) waren die tieferlegungsfedern drin und wurden dmals sogar vom pug händler eingetragen.


>jetzt ahb ich im september einen tüv termin und hab schiss dass der mir die plakette nicht gibt!!! kannd er das???


>was soll ich der polizei das nä. mal sagen?


>mfg


>benny


Moin,


also es gibt ne regelung bezüglich nummernschildhöhe (20cm vorne und 30cm hinten, wenn ich mich ned irre), allerdings gibt es beim 206er mehreres, was eigentlich ned sein dürfte (Bsp. Nebelschlussleuchte). Da das abre serienmäßig so iss, denk ich ma nicht, dass Du da Probs kriegst.


Greetz


RR

Aron
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re: NUMMERSCHILD 20 CM ÜBER DEM BODEN ????????

Beitrag von Aron » Do 04.04.02 20:46

<center><img src="http://www.206xshdi.de/Home/Front_gross ... "></center>


mein Wagen hat die GT schürze und vorne 80mm Absenkung , da würde es auch Probleme


geben , bloß da alles eingetragen ist und kein Vermerk wegen Kennzeichen ist denke


ich das ist ok


zudem besagt der gleiche Abschnitt das das Kennzeichen mittig und an der vom


Hersteller dafür vorgesehenen Halterung angebracht sein muß


wenn man das höher macht ist das illegal wegen Verletzungsgefahr für Fußgänger


und wegen Luftleiteinrichtung (Luft zum kühlen darf es auch nicht schlucken)


also ich würde sagen null Problemo , las Dich von den grün weißen nicht


verarschen sondern wenn sie rummosern laß alles vorlesen was im Gesetz steht und nicht


nur das was sie gern möchten :-))


mfG,,,Aron

Darzl

Also...

Beitrag von Darzl » Do 04.04.02 20:56

Also die STVZO sagt zum Nr.Schild:


$60 (2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49 a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.


Und zur Nebelschlußleuchte:


$53d (3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muss sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.


Demzufolge geht das mit der NSL klar.


Das mit dem Nr.Schild ist so eine Streitfrage.


Aber von der Sache her bist du im Recht, denn:


1. Der Hersteller deines Fahrwerkes hatte keinerlei Auflagen im TÜV Gutachten


2. Der TÜV hat dir dein Fahrwerk abgenommen


3. Selbst wenn die Polizei dein Fahrzeug still legen würde und beim TÜV vorführen, würdest du Recht bekommen, da ja Punkt 1 und 2 erfüllt sind.


Kannst also deinem TÜV Termin gelassen entgegensehen und die


Polizei kannst du mal gerne haben :)


MfG

public enemy
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vielen dank

Beitrag von public enemy » Do 04.04.02 21:35

o.k. vielen dank für eure antworten bzw. tipps. lass mir gerade die § ausdrucken und lege sie denen dann vor. außer dem hat mein pug händler gemeint ich solle sie das nä. mal bei denen vorbeischicken...


ciao

Obelix

nebelschlussleuchte???...

Beitrag von Obelix » Do 04.04.02 22:13

was soll da nicht in ordnung sein?


die ist genau so, wie es die stvzo vorschreibt...


obelix

Hdi-Cowboy

... die Rennleitung wieder ;-)

Beitrag von Hdi-Cowboy » Fr 05.04.02 00:00

Hi!


Ich kenne das! Mich hat die Rennleitung auch mal angehalten! Allerdings hatten die einen Grund mehr.


Mein vorderes Nummernschild war nämlich abgefallen (wahrscheinlich durch den vielen Schnee hier) und ich wußte noch von nix. Erstmal haben sie mich blöd angemacht, dass mir das als Autofahrer auffallen muss, ja und dann kam dasselbe wie bei Dir.


Allerdings bleib's nur bei deren Kommentar: "Das so ein Auto durch den TÜV kommt... " und so weiter... bla, bla, bla ... (Ich hab ihn auch tiefergelegt und das sind auch weniger als 20cm)


Aber ich glaub nicht, dass Du Dir sorgen machen mußt. Liegt auch ein bißchen an der tollen Bauart dieses geilen Fahrzeugs. Ich glaub, das Ding ist auch ohne Tieferlegung schon zu tief, als was juckt's Dich? - Bleib ma locker, hehe *lol* ;-)


Gruß, Marco

Hdi-Cowboy

Hey, was haben wir denn da???

Beitrag von Hdi-Cowboy » Fr 05.04.02 00:03

Hui, nettes Autochen hast Du da. *g*


Du hast Dir also auch alles lackiert, ja? Sag mal, wieviel kostet das eigentlich, wenn ich das machen lasse. Meiner ist in Quartz-Silber metallic. Muss ich das bei Peugeot machen lassen, oder macht man sowas, bei 'nem normalen Lackierer?


Kriegt man diese Kunststoffleisten und den Kram überhaupt so einfach ab? Hab' kein Peil! Sorry!


Gruß, Marco

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dankäää :-)

Beitrag von Aron » Fr 05.04.02 00:38

also ich habe jetzt Motorhaube , beide Kotflügel und die Heckschürze beim


Lackierer machen lassen und hab inkl Feinspachtel 500€ bezahlt , inkl Rechnung


*g*


sonst wärs wohl noch a weng billiger geworden


hatte das Zeug auch selber abgebaut und mit Spoilerkleber und Glasfasermatten vorbereitet


also die kleineren Peugeothändler haben auch keine Lackierkammer und müssen


es auch zum Lackierer geben


die Plastikleisten sind nur geclipst , die Dinger brechen aber weg (sind net teuer)


vorne bei der Türe sind die mit so nem Haken fest , wenn du hinten beginnst und


alle Clipse weggerissen sind kannst sie dann ein Stück nach hinten ziehen


aber wenn der Haken weg bricht halten notfalls noch die Clipse :-)


möglicherweise klappern dann die Teile wo abreisen in den Türen dann mußt


möglicherweise die Innenverkleidungen abbauen und das Zeug raus machen


dir Türgriffe sind übrigens mit Blindnieten fest, brauchst zumindest ne Blindnietzange


und die Verkeidung muß ganz ab


mfG,,,Aron

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re: nebelschlussleuchte???...

Beitrag von Red Runner » Fr 05.04.02 09:20

>was soll da nicht in ordnung sein?


>die ist genau so, wie es die stvzo vorschreibt...


>obelix


Hmm,


nachdem ich jetzt Darzls Posting gelesen habe (und selber nochmal im Netz in die StVZO geguckt habe), muss ich diese Behauptung wohl zurückziehen. Was mich nur wundert, ich bin mir ziemlich sicher, mal gelesen (und nicht nur gehört haben), dass die Leuchte links oder links und rechts zu sein hat. Evtl wurde die StVZO in diesem Punkt ja mal geändert?


Naja, egal, ich zieh meine Aussage zurück und Punkt.


Greetz


RR

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