Austragung beim Ausbau des Gutmannn-Kits notwendig?

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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kangoo

Austragung beim Ausbau des Gutmannn-Kits notwendig?

Beitrag von kangoo » Mo 22.04.02 16:51

Hallo,


habe eine Frage bzgl. der Austragung von einem Gutmann 149PS Kit(206 S16):


Muss ich, wenn ich das Gutmann-Kit ausbaue auch zum Tüv und dort das Kit wieder austragen lassen(aus Kfz-Brief)?

detlef

re: Austragung beim Ausbau des Gutmannn-Kits notwendig?

Beitrag von detlef » Mo 22.04.02 18:34

>Hallo,


>habe eine Frage bzgl. der Austragung von einem Gutmann 149PS Kit(206 S16):


>Muss ich, wenn ich das Gutmann-Kit ausbaue auch zum Tüv und dort das Kit wieder austragen lassen(aus Kfz-Brief)?


Bauliche Veränderungen sind grundsätzlich eintragungspflichtig.Lese mal den Anhang in deiner Zulassung.


Gruss Detlef

RS106
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re: Austragung beim Ausbau des Gutmannn-Kits notwendig?

Beitrag von RS106 » Mo 22.04.02 19:24

>>Hallo,


>>habe eine Frage bzgl. der Austragung von einem Gutmann 149PS Kit(206 S16):


>>Muss ich, wenn ich das Gutmann-Kit ausbaue auch zum Tüv und dort das Kit wieder austragen lassen(aus Kfz-Brief)?


>Bauliche Veränderungen sind grundsätzlich eintragungspflichtig.Lese mal den Anhang in deiner Zulassung.


>Ja beim Einbau aber wenn Ausbaust kannst normalerweisse drin stehen lassen.Nu weiss ich aber nicht ob beim Kit im Brief die Leistung verändert wurde? wenn ja bin ich Überfragt.


Gruss RS106


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