Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Viper
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Beitrag
von Viper » Di 02.07.02 23:08
Hallo,
also mich interessiert mal, was eigentlich dieses ece heißt! konnte mir bis jetzt noch keiner 100%ig beantworten, immer nur "vielleicht" und "eigentlich".
Wer weiß denn das mal genau?
hab ja auch schon geschaut und bin zum folgendem ergebnis gekommen: das produkt darf in jedem fahrzeug eingesetzt werden, hat dann ein e-prüfzeichen und muss nicht vom tüv eingetragen werden (sollte aber) und ein zettel o.ä. muss nicht mitgeführt werden.
stimmt das so?? aber wie sieht es aus, wenn das auto nicht mehr ganz serie ist?
bei mir geht es um einen gurt. zur zeit hab ich noch die seriensitze drin, wollte mir aber erst hosenträgergurte kaufen (wahrscheinlich sabelt). darf ich die dann einfach so einbauen?? und wenn man jetzt einen vollschalensitz kauft, darf ich die dann immer noch weiter benutzen?
und müssen die vordern seriengurte erhalten bleiben? oder darf ich die rausnehmen (hinten sind auch keine gurte und sitze)?
viele viele fragen... hoffe mir kann jemand helfen, wäre nett!
mfg
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Phil205gti
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Beitrag
von Phil205gti » Di 02.07.02 23:19
auch gurte mit ece zulassung, nur wenn die ne abe haben darfst du sie so nutzen. schroth-gurte haben normalerweise abe, die aber nur wenn original gurte drin bleiben. wenn du hintere gurte entfernst mußt du dein auto auf 2-sitzer umtragen lassen.
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boraa
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Beitrag
von boraa » Di 02.07.02 23:57
>auch gurte mit ece zulassung, nur wenn die ne abe haben darfst du sie so nutzen. schroth-gurte haben normalerweise abe, die aber nur wenn original gurte drin bleiben. wenn du hintere gurte entfernst mußt du dein auto auf 2-sitzer umtragen lassen.
>
servuz,
also ganz so is es net. wenn etwas ne ece-zulassung besitzt und nicht fahrzeugtypbezogen ist, kann man das teil anbauen und losfahren sofern man die anbaubestimmungen eingehalten werden. bei fahrzeugtypbezogenen teilen ist auch keine eintragung notwendig, wenn sie an das vorgeschriebene fahrzeug an den vorgeschriebenen platz montiert werden. empfehlenswert ist jedoch immer der nachweis der zulässigkeit der teile durch irgendeinen wisch. aber rein rechtlich braucht mans net. oder hat jemand ne abe für seine weissen blinker im 205 vorne

?
gruss
boraa
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Viper
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Beitrag
von Viper » Mi 03.07.02 00:24
Hm... jetzt geht das wieder los *g* der eine sagt dies - der andere das...
also dürfte ich jetzt die gurte einbauen (an den original punkten und nach anleitung) und dann darf ich damit rumfahren?
ich würde ja auch schroth nehmen, bloß sind die gurte für den 206 s16 nicht zugelassen!
am besten wäre es wohl, wenn ich mal zum tüv gehe und da nachfrage, denn nur so bekomme ich ne 1005ig richtige antwort!
trotzdem danke
mfg
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Phil205gti
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Beitrag
von Phil205gti » Mi 03.07.02 22:52
dann kann ich mein auto voll motzen und muß nix eintragen, denn man bekommt fast alles mit ece-zulassung.
und nurmal nebenbei, beim 205 waren weiße blinker ab ca. 91 serie.
mfg
phil