Bußgeldbescheid, Verjährungsfrist

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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proXon
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Bußgeldbescheid, Verjährungsfrist

Beitrag von proXon » Do 16.01.03 17:16

<center><img src="http://www.poenisch.de/moddorsport/bild ... "></center>


Hi,


ich hab vor paar wochen schonmal gefragt wegen meiner blitzsache:


- bin am 13.11.02 geblitzt worden


- auto ist auf meinen daddy zugelassen, der hat zurückgeschrieben dass er es nicht war und dass er das bild sehen möchte


- am 30.12 kam ein brief vom ordnungsamt dass die anhörung eingegangen sei und dass sie uns das bildchen nicht zuschicken können


+ heute ist der 16.01 sind also 2monate und 3tage nach der blitzerei und es kam noch kein bußgeldbescheid!


bin ich jetzt aus dem schneider????????


was tun wenn noch ein bußgeldbescheid kommt?


thanx


robin

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pongi
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temposünden verjähren nach 12 Wochen =ca. 3 monate (o.t)

Beitrag von pongi » Do 16.01.03 17:23

kein Text

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ne oder??? ich bin jetzt immer von zwei monaten ausgegangen. SH*T (o.t)

Beitrag von proXon » Do 16.01.03 17:24

kein Text

Thorsten

das mag sein...

Beitrag von Thorsten » Do 16.01.03 17:41

...aber gilt das nicht für die 1. information darüber? er ist ja unterrichtet worden, also würde ich von meinem rechtsgefühl sagen, da ist gar nix mit verjährung oder verfall.


wenn das mit dem gefühl nicht stimmt, dann graut es mir jetzt schon wieder vor der Recht 2 Klausur im Juli *zwincker*


Gruß Thorsten

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pongi
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jetzt wo du es sagst *grübel* denke du hast recht! (o.t)

Beitrag von pongi » Do 16.01.03 17:43

kein Text

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re: Bußgeldbescheid, Verjährungsfrist

Beitrag von Waldfee106 » Do 16.01.03 17:54

>- am 30.12 kam ein brief vom ordnungsamt dass die anhörung eingegangen sei und dass sie uns das bildchen nicht zuschicken können


>was tun wenn noch ein bußgeldbescheid kommt?


Hi!


Das ganze ist doch noch ein schwebendes Verfahren .... also kommt da noch was - mit Sicherheit.


ABER: Ihr könnt es so machen, dass Dein Daddy angibt, dass er nicht nachvollziehen kann, wer das KFZ zu dem Zeitpunkt geführt hat. Dann entfällt die Strafe - er kann dann jedoch dazu verdonnert werden, ständig ein Fahrtenbuch zu führen. Keine große Sache, aber umständlich.


Wäre ein Tip von mir.


Liebe Grüße & viel Glück bei dieser Sache!!


*Waldfee*

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Coopex
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Außerdem ist die Frist außer Kraft gesetzt ...

Beitrag von Coopex » Do 16.01.03 18:32

... sobald ein Schreiben diesbezüglich die Bußgeldbehörde verläßt. D.h. schon als das erste Schreiben Deinen Daddy erreicht hatte, war das Thema Verjährung erledigt ...


Grüße.

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Beitrag von Pat_306XSHDI » Fr 17.01.03 00:35

www.recht.de


und speziell zum Thema Verjährung


http://www.autorecht24.de/Bussgeldkatal ... hrung.html


Dann dürften die Fragen beantwortet sein oder bei recht.de werden


CU,


Patrick

michael-ga

re: Außerdem ist die Frist außer Kraft gesetzt ...

Beitrag von michael-ga » Fr 17.01.03 09:17

also moment mal. es stimmt zwar, dass die verjährung durch das anhörungsschreiben unterbrochen wird, aber , doch wohl nur, wenn derjenige, der das schreiben erhält auch der beschuldigte ist. der vater ist es aber nicht. der beschuldigte ist noch nicht festgestellt. also meine ich, das mit der verjährung ist noch aktuell, oder ?

Walter

re: Außerdem ist die Frist außer Kraft gesetzt ...

Beitrag von Walter » Fr 17.01.03 09:47

Hallo,


das ist nur dann verjaehrt, wenn man drei Monate nach dem Blitzen ueberhaupt nichts zugeschickt bekommt. Da du oder dein Vater schon etwas zugeschickt bekamen, verjaehrt das jetzt nicht mehr. Wenn das Verfahren nicht eingestellt wird, wirds in jedem Fall deutlich teurer, als wenn ihr gleich bezahlt haettet.


Gruss Walter


>also moment mal. es stimmt zwar, dass die verjährung durch das anhörungsschreiben unterbrochen wird, aber , doch wohl nur, wenn derjenige, der das schreiben erhält auch der beschuldigte ist. der vater ist es aber nicht. der beschuldigte ist noch nicht festgestellt. also meine ich, das mit der verjährung ist noch aktuell, oder ?

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