Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Motronix
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Beitrag
von Motronix » Di 11.02.03 10:55
...Nummernschildern??? Wenn ein Fahrzeug 20 Jahre alt oder älter ist, kann man sich dafür eine rote Nummer besorgen. Damit darf man dann nur noch gewisse Fahrten machen (Probefahrt, Fahrten zu Veranstaltungen...), man hat aber auch gewisse Vorteile. Soweit ich weiß muss man auch nicht mehr zum TÜV! Es muss nur regelmässig (weiß nicht wie oft) ein Fahrtüchtigkeitsnachweis erbracht werden. Wer weiß genau wie sowas abläuft??? Müssen solche Fahrzeuge original sein? Was ist mit AU?
Danke für Infos
Gruß Jörg
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patrick78
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Beitrag
von patrick78 » Di 11.02.03 11:18
morgen jörg,
also die autos müssen original sein!
zur au müssen die soweit ich weiss net!
gruss
patrick
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Axel406Coupe
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Beitrag
von Axel406Coupe » Di 11.02.03 11:26
Ein rotes Kennzeichen (Probe- und Überführungskennzeichen) wird für Privatpersonen auf maximal 5 Tage begrenzt. Lediglich Betriebe des KFZ-Handwerkes können ein permanentes rotes Kennzeichen erhalten.
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obelix
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Beitrag
von obelix » Di 11.02.03 11:27
da gibt es starke regionale unterschiede.
so musst du bei einigen zulassungsstellen ein polizeiliches führungszeugnis vorlgen. die wollen wissen, ob du geistig und moralisch geeignet bist, so eine verantwortung zu übernehmen. *ggg*
du kannst dann auch mehrere fahrzeuge auf dieses eine nummernschild registrieren lassen.
erlaubt sind die selben fahrten wie beim alten roten kennzeichen. oder dem aktuellen kurzzeitkennzeichen.
also probe-, überführungs und einstellfahrten, fahrten zu veranstaltungen und fahrten zur weckung des öffentlichen kaufinteresses.
das fahrzeug muss sich in zulassungsfähigem, sprich stvzo-konformem zustand befinden. also nix mit extremtuning:-) machen viele, aber wenn die mal kontrolliert werden ist richtig ärger angesagt.
diese nummer ist KEIN freibrief!!! das meinen viele zwar, aber die konsequenzen sind ganz schön heftig.
prinzipiell wie beim normalen auto, also fahren ohne abe, ohne versicherungsschutz etcetc...
was aber dann noch hinzukommt ist steuerhinterziehung (wegen dem verminderten steuersatz) und unter umständen kennzeichenmissbrauch.
tüv ist nicht pflicht, aber empfehlenswert. schon wegen dem positiven eindruck bei den herren mit den grünen regenjacken:-)
von einem " fahrtüchtigkeitsnachweis" hab ich noch nie was gehört. auch nicht auf unserer zulassungsstelle als ich mich mal danach erkundigt hatte (83´er 205er...) das würde ich mal in den bereich urbane legenden und halbwissen einordnen:-)
ansonsten gibt es eigentlich keine auflagen, die wichtig wären.
eine natürlich noch: du darfst, wenn du mehrere fahrzeuge auf die nummer registrierst, natürlich immer nur eines bewegen. also nicht vorne am einen auto ne nummer und hinten am anderen...
und nicht verwechseln mit dem so oft ersehnten wechselkennzeichen. wenn dich ne streife beim einkaufen auf dem aldi-parkplatz erwischt, oder am baggersee auf der grillwiese, dann hast du ärger.
gruss
obelix
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obelix
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Beitrag
von obelix » Di 11.02.03 11:28
mit einem normalen gewerbeschein kannst du das schon beantragen. du handelst dann eben mit autos (unter anderem)...
obelix
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Axel406Coupe
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Beitrag
von Axel406Coupe » Di 11.02.03 11:31
Wer (u. a.) mit Autos handelt ist doch ein Betrieb des KFZ-Handwerkes!
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Beitrag
von RallyePower » Di 11.02.03 11:34
>Wer (u. a.) mit Autos handelt ist doch ein Betrieb des KFZ-Handwerkes!
Falsch ein Betrieb des KFZ-Handwerks ist nur einer der auch von der Innung das siegel erhalten hat
Sonnst könnt ja jeder Aldi behaupten er ist ein Betrieb des KFZ-Handwerks nur weil er maln Auto im Angebot hatte(was in Zukunft auch kommen wird)
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charlie
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Beitrag
von charlie » Di 11.02.03 11:45
.... im ermessen des prüfers. wenn tuningteile aus der zeit des wagen motiert sind, und tieferlegung, und felgen aus der zeit, sozusagen das gesamtbild in die zeit der erstzulassung past, kann er dir auch die tuningteile genehmigen, war mal n bericht über nen ford capri dran, da war tieferlegung usw auch genehmigt.
mfg
charlie
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Beitrag
von Börni » Di 11.02.03 12:15
>...Nummernschildern??? Wenn ein Fahrzeug 20 Jahre alt oder älter ist, kann man sich dafür eine rote Nummer besorgen. Damit darf man dann nur noch gewisse Fahrten machen (Probefahrt, Fahrten zu Veranstaltungen...), man hat aber auch gewisse Vorteile. Soweit ich weiß muss man auch nicht mehr zum TÜV! Es muss nur regelmässig (weiß nicht wie oft) ein Fahrtüchtigkeitsnachweis erbracht werden. Wer weiß genau wie sowas abläuft??? Müssen solche Fahrzeuge original sein? Was ist mit AU?
>Danke für Infos
>Gruß Jörg
Hallo,
ich weiß da auch was: ein Bekannter von mir hat solche Nummern auf seinem Käfer. Allerdings sind die nicht rot, der hat diese "Oldtimer-Kennzeichen". Da ist noch ein zusätzlicher Buchstabe mit drauf (Y*glaub*)... Die Schilder selber sind ganz normal schwarz beschriftet. Aber bei ihm muß der Käfer schon original bleiben (nix mit Mördermotor), um an diese Schilder zu gelangen mußte der irgendwo vorfahren. AU-Plakette hab ich da noch nicht gesehen, beim Käfer aber sowieso eine Wissenschaft. Aber ich hab auch schonmal solche Roten gesehen, stimmt... Wo da der Unterschied liegt weiß ich auch nicht. Wir hatten auf unseren Traktoren früher grüne drauf, durften halt nicht am So fahren. Aber unser Notarztwagen hat die auch drauf. Und der darf natürlich am So fahren *grübel*.
Naja, so Versicherungsfachleute wissen da bestimmt detailliert bescheid und können da genauere Auskunft geben.
Gruß Bernd
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Coopex
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Beitrag
von Coopex » Di 11.02.03 12:21
>...Nummernschildern??? Wenn ein Fahrzeug 20 Jahre alt oder älter ist, kann man sich dafür eine rote Nummer besorgen. Damit darf man dann nur noch gewisse Fahrten machen (Probefahrt, Fahrten zu Veranstaltungen...), man hat aber auch gewisse Vorteile. Soweit ich weiß muss man auch nicht mehr zum TÜV! Es muss nur regelmässig (weiß nicht wie oft) ein Fahrtüchtigkeitsnachweis erbracht werden. Wer weiß genau wie sowas abläuft??? Müssen solche Fahrzeuge original sein? Was ist mit AU?
>Danke für Infos
>Gruß Jörg
... weil die Fristen geringfügig in deren Ermessen liegen.
Ich selber habe auch den Antrag auf die 07er - Youngtimer - Kennzeichen gestellt. Von einem Kollegen weiß ich, daß er nur mit seinen 2 Fahrzeugbriefen zur Zulaste mußte und für € 150.- die Kennzeichen bekommen hat.
Ich muß die Fahrzeuge, die ich auf 07er Nummer fahren möchte vorführen. Er sagt damit wird verhindert, daß jeder seine Schrottkiste mit der 07er-Nummer fährt - nachvollziehbar.
Du brauchst weiterhin ein polizeiliches Führungszeugnis und eine KBA-Auskunft (Punkteauskunft aus Flensburg).
Das Kennzeichen wird dann für 2 Jahre zugeteilt, nach 2 Jahren mußt Du neue Papiere vorbeibringen (o.g. Führungszeugnis und KBA-Auskunft) und die Fahrzeuge wieder vorführen, dann wird das ganze verlängert oder auch nicht.
Kosten - wie gesagt - € 150.- zzgl. ca. € 15.- Gebühren für die beiden Papierchen.
TÜV? Ade. AU? Ade. Aber - wie Du selber sagtest: Nur Probe- und Einstellungsfahrten und sog. "Werterhaltungsfahrten" (unter denen man natürlich so ziemlich alles verbuchen kann) :-)
Aber: Ein Mißbrauch -> Kennzeichen weg, also VORSICHT!
Grüße, Markus