Thema Tuning ( teilweise auch in D gültig denk ich )

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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RCC1
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Thema Tuning ( teilweise auch in D gültig denk ich )

Beitrag von RCC1 » Mo 11.08.03 09:37

Da laut Kraftfahrgesetz KFG grundsätzlich jede Änderung am Fahrzeug der zuständigen Landesbehörde angezeigt werden muss, ist Vorab-Information das beste Mittel, um Kosten und Ärger zu sparen.


Hier einige Praxistipps von Andreas Köck, Wiener Polizei / Verkehrsabteilung:


Schon beim Fahrzeugkauf alle Veränderungen des Serienzustandes durch Gutachten oder Genehmigungen nachweisen lassen.


Noch vor Änderungen an Reifen/Felgen unbedingt die genehmigten Rad-Reifenkombinationen im Typenschein nachlesen. Die zulässigen Dimensionen liegen auch beim Reifenhändler auf.


Beim Zubehör auf Produktgenehmigungen achten. Diese sollten den Produkten beiliegen. Es empfiehlt sich, die Genehmigungen (in Kopie genügt) im Fahrzeug mitzuführen.


Generell abzuraten ist vom Motortuning, da Genehmigungs- und Begutachtungsverfahren extrem aufwändig und teuer sind. Erhöhung der Motorleistung unter anderem durch Chiptuning hat auch versicherungs- und steuerrechtliche Konsequenzen. Weiters ergeht bei nicht genehmigtem Chiptuning Anzeige wegen Hinterziehung von Steuerabgaben.


Ist ein KFZ bei einem Unfall aufgrund verbotener Umbauten in einem nicht verkehrs- und betriebssicheren Zustand, dann zahlt zwar die Haftpflichtversicherung den Schaden, aber regressiert am Zulassungsbesitzer.


Grundsätzlich ist jede Abänderung des Fahrzeuges dem zuständigen Landeshauptmann anzuzeigen. Genehmigungsfrei sind jene Produkte (zB Auspuff, Rückleuchten, Scheinwerfer), die bereits vom Hersteller typengenehmigt wurden oder über eine EU-Zulassung verfügen.


Im Falle der Kennzeichenabnahme ist das Fahrzeug ehebaldigst von öffentlichen Verkehrsflächen zu entfernen. Die Wiederausfolgung der Kennzeichen ist erst durch Überprüfung des Fahrzeuges durch die Bundesprüfanstalt und ein positives Gutachten der Bundesprüfanstalten möglich. Dort muss das Fahrzeug im gesetzmäßigen Zustand vorgeführt werden.


"Wer den Chip einfach nur einbaut, ohne die Zulassungsbehörde davon in Kenntnis zu setzen, muss mit unangenehmen Folgen rechnen", warnt Ralph Wiplinger, Jurist des ÖAMTC Oberösterreich.


Chip-Einbau ohne amtliche Zulassung bedingt - wie jegliches andere unerlaubte Tuning - das Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Delikte in diesem Zusammenhang sind u.a. Verkürzung von Steuern und Versicherungsprämie, da ja durch die Leistungssteigerung auch höhere Steuern und Versicherungsprämien fällig werden. Außerdem verliert man den Versicherungsschutz und der Haftpflichtversicherer kann im Schadensfall die Kosten auf den Zulassungsbesitzer abwälzen. Die Normverbrauchsabgabe ist ebenfalls nachzuzahlen.


ÖAMTC Techniker Steffan Kerbl warnt ebenfalls vor Tuning – auch in technischer Hinsicht. "Einfache Leistungssteigerung über die Elektronik ist nur bei Motoren möglich, die werksseitig für höhere Motorleistung ausgelegt sind. Mechanische Komponenten, wie Lager, Kupplung, Getriebe und Antriebswellen sind oft zu schwach, müssen aber die Motorleistung schließlich auf die Straße bringen."


Entsprechend kritisch wirken sich technische und optische Tuningmaßnahmen (Motor, Fahrwerk, Karosserie, Lenkrad etc.) daher auch auf Fahr- und Bremsverhalten des Fahrzeuges aus. Die Verkehrssicherheit ist nicht mehr gewährleistet.


Vorzeitiger Verschleiß durch Ausnutzen des neuen Leistungspotenzials verkürzt die Lebensdauer von Motor und Nebenaggregaten. Bei Defekten muss man aufgrund nicht genehmigter Eingriffe auf eventuell noch vorhandene Garantien des Fahrzeugherstellers verzichten. Die Annahme, dass die Fachwerkstätte modernes Chiptuning nicht erkennen kann, ist ein Irrglaube.


Nach Kennzeichenabnahme ist neben Bezahlung aller Strafen außerdem die Wiederherstellung des Originalzustandes nachzuweisen.


"Der Fahrzeughalter, der sein Auto unbedingt tunen will, ist besser beraten, sein Erspartes gleich in einen ordentlichen Umbau samt Behördenwegen zu investieren. Damit sind technische und rechtliche Probleme weitgehend ausgeräumt", rät Kerbl.

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