Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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MyVote
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Beitrag
von MyVote » Sa 11.10.03 18:33
Hi,
vorab, mir gehts gut! Was ich als Beitrag hinschrieb, ist die Kurzform dessen, was jetzt folgt:
Also, ich habe diese Woche Rufbereitschaft, ich erhielt einen Anruf und somit musste ich zur meiner Arbeitstätte fahren. Auf dem Weg ereilte mich dieser Unfall, wo ich in einer scharfen Kurve wegen eines entgegenkommenden Busses meine Kurvenlinie (die Kurve wurde nicht geschnitten!) in eine Doppelkurve machen musste... dabei brach mir mein 206-Heck wegen Lastwechsel aus und am Ende in eine Leitplanke fuhr ich rein... so, nun die Frage: Kann ich den Leitplanken-Schaden auch an die Versicherung (welche? Auto-Haftplicht oder Privat) abgeben oder muss ich das voll tragen?
Grüssle vom Ulmer Münster, Michael...
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Martin
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Beitrag
von Martin » Sa 11.10.03 18:38
Hi,
dafür ist die KFZ-Haftpflicht doch da. Sie zahlt bei eigenem Verschulden den verursachten Schaden, ausser Deinem Fahrzeugschaden natürlich. Dafür bräuchte man dann wieder ne Vollkasko;-)
Gruß Martin
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405blanc
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von 405blanc » Sa 11.10.03 18:38
Die private Haftpflicht hat mit Schäden die durch das Führen oder den Betrieb von Kfz entstehen nix am Hut.
Das macht die Kfz-Haftpflicht!
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405blanc
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von 405blanc » Sa 11.10.03 18:42
Der Schaden muss noch nichtmal durch verschulden entstehen, mann spricht hier lt. BGB von einer Gefährdungshaftung. Ganz egal ob Schuld oder nicht, es kommt darauf an, dass der Schaden auf das Kfz zurückzuführen ist.
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obelix
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von obelix » Sa 11.10.03 18:42
die ist ja dazu da, damit schäden die von deinem auto (respektive dir) verursacht werden gedeckt sind...
bei meinem unfall damals wurde der ölwehr-einsatz auch übernommen.
gruss
obelix
*dersichimmernochfragtwarumkeineantwortaufseinemailskommen+
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von 405blanc » Sa 11.10.03 18:54
Ich weiss nicht was du beruflich machst, aber mein Arbeitgeber übernimmt unter bestimmten voraussetzungen die Kosten bei einem Wegeunfall. Einfach mal fragen, vielleicht gibts was zu holen!
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Martin
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von Martin » Sa 11.10.03 18:58
War da nicht mal was mit einer steuerlichen Absetzung der "eigenen" Schäden bei einem Unfall auf dem Arbeitsweg? Hab doch bei meiner letzten Steuererklärung so etwas gelesen??!!??
Gruß Martin
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405blanc
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von 405blanc » Sa 11.10.03 19:04
Kann sein, aber was sind das dann? Werbungskosten oder aussergewöhnliche Belastungen?
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Martin
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Beitrag
von Martin » Sa 11.10.03 19:16
>Kann sein, aber was sind das dann? Werbungskosten oder aussergewöhnliche Belastungen?
Keine Ahnung, aber wird bei der nächsten Steuerreform mit Sicherheit gestrichen!!
Gruß Martin
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hpnu
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Beitrag
von hpnu » Sa 11.10.03 20:18
Kann ich den Leitplanken-Schaden auch an die Versicherung (welche? Auto-Haftplicht oder Privat) abgeben oder muss ich das voll tragen?
>Grüssle vom Ulmer Münster, Michael...
Sämtliche durch dein KFZ entstandenen Schäden werden meines Wissens über die KFZ Haftpflicht reguliert, für den eigenen Schaden ist Vollkasko zuständig...
Falls keine Vollkasko vorhanden kannst du deine eigenen Schadenskosten als aussergewöhnliche Belastungen (arbeitswegeunfall) bei der nächsten Ekst-erklärung anrechnen.... Ich würde aber keinen Eid auf meine Angaben schwören da diese meinem letzten Wissensstand entsprechen und die Regierung bzw. die Versicherungen die Regelungen schneller wechseln als ich obengenannten Wissensstand...:-)
Grüßle aus dem Illertal
H.P.