Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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GTffm
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von GTffm » Di 09.03.04 09:31
Hallo es geht darum ,meine Freundin schenkte mir ein Gewindefahrwerk der Firma FOrmel K,das Sie mir bei Ebay ersteigerte. Als ich es gestern einbaute dachte ich mir nimm 3,5 cm vor Gewindeende es wird schon gut aussehen,als ich ihn abließ
dann die bittere enttaüschung es sind noch knap über 5,5cm Platz im Radkasten.
Also habe ich bei Formel K angerufen.Die sagten mir ich sollte es ganz runterdrehen und wenn es nicht reicht soll ich mir andere Federn Für das Gewinde Kaufen .Kostenpunkt 50 Euro. Also ich nochmal in der Artikelbeschreibung nachgeschaut es Steht drin max. Tieferlegung bis 120 mm und tüv bereich 30-65mm. Was soll ich jetzt machen? Selbst wenn ich es ganz runterdrehe bin ich noch nicht mal am ende des tüv bereiches.Oder?
P.S das gw ist so Knüppelhart,so hart war noch nicht mal mein Rallyfahrwerk in meinem integrale.Meine freundin dachte formelK ist Fk :-)).
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funky kowal
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von funky kowal » Di 09.03.04 09:36
soll ich mir andere Federn Für das Gewinde Kaufen .Kostenpunkt 50 Euro.
pro stück?
Also ich nochmal in der Artikelbeschreibung nachgeschaut es Steht drin max. Tieferlegung bis 120 mm und tüv bereich 30-65mm. Was soll ich jetzt machen? Selbst wenn ich es ganz runterdrehe bin ich noch nicht mal am ende des tüv bereiches.Oder?
gebe das ding zurück
>P.S das gw ist so Knüppelhart,so hart war noch nicht mal mein Rallyfahrwerk in meinem integrale.Meine freundin dachte formelK ist Fk :-)).
was willste damit?
merke dir: qualität hat nun mal ein preis
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Dani
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von Dani » Di 09.03.04 09:42
Kannst Du mir mal die Nummer von deiner Freundin geben?
Ich möchte mir auch ein Fahrwerk schenken lassen :-)
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gtffm
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von gtffm » Di 09.03.04 09:50
Kann ich das fahrwerk dem einfach wieder zurückgeben?
Eigentlich ist ja nach Artikelbeschreibung Täuchung bzw.Vortäuchen falscher Tatsachen.
Ich weiss das Qualität ihren Preis hat Darum wollte ich mir auch ein FK oder Kw kaufen .
Aber wie gesagt meine Freundin wusste nicht das Formel K nicht gleich Fk ist.
Wie soll ich genau vorgehen?
Denn Verkäufer anmailen,ihn darauf hinweisen und wenn er es nicht zurücknehmen will?
Anwalt oder?
Mfg
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von pongi » Di 09.03.04 09:56
laut verabsatzgesetzt hast du bei kauf per katalog,telefon,fax,internet,etc.. also alles was du nicht direkt im laden kaufst ein 14tägiges rückgaberecht.
(sofern du nicht von privat kaufst)
du kannst das fahrwerk ohne angaben von gründen zurückschicken. das einzige was du evtl. zahlen musst ist das porto das anfällt.
bin kein rechtsexperte aber so müsste das stimmen.
mattthias
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funky kowal
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von funky kowal » Di 09.03.04 10:00
wenn das ein gewerblicher verkäüfer ist, dann kannste das ding innerhalb von 14 tagen einfach zurück geben, er trägt dann auch die rückversandkosten
wenn das kein gewerblicher verkäüfer ist, dann hat sein artikel nicht die beschriebenen eigenschaften, er kann aber auch die rücknahme verweigern, weil er die rücknahme von vornerein ausgeschlossen hat
ein fahrwerk für den 206 er geht ab 500 euro los, alles drunter ist schrott. wenn nicht gleich nach dem einbau, dann spätestens 1 jahr später
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von Fant » Di 09.03.04 10:01
Das gilt aber nur, wenn das Fahrwerk noch verpackt ist. Das schon eingebaute Fahrwerk dürfte für den Händler wohl schwer zu verkaufen sein.
Grüße
Jürgen
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von flo » Di 09.03.04 10:05
ist aber meinung nach auch mist, weil du merkst es ja erst wenns eingebaut ist

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von Motronix » Di 09.03.04 10:05
kein Text
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von Fant » Di 09.03.04 10:07
>wenn das ein gewerblicher verkäüfer ist, dann kannste das ding innerhalb von 14 tagen einfach zurück geben, er trägt dann auch die rückversandkosten
Grundsätzlich richtig, aber nicht, wenn das Fahrwerk schon gebraucht ist.
>wenn das kein gewerblicher verkäüfer ist, dann hat sein artikel nicht die beschriebenen eigenschaften, er kann aber auch die rücknahme verweigern, weil er die rücknahme von vornerein ausgeschlossen hat
Bei falscher Artikelbeschreibung muss auch ein privater Verkäufer die Ware zurücknehmen. Ohne wenn und aber.
Grüße
Jürgen