Hi Dark Star,
einer GTÜ-Publikation entnehme ich folgendes:
Dritte Bremsleuchte
- vorgeschrieben an Fahrzeugen mit EGTypgenehmigung (M1-Fahrzeuge)
- zulässig an allen anderen mehrspurigen Fahrzeugen
Fundstelle: 76/756/EWG; 43. AusnahmeVO
Aber nicht kirre machen lassen, wichtig ist die Genehmigung, und nicht die Klassifizierung des Fahrzeugs!
Als M1-Fahrzeuge gelten heutzutage meines Wissens alle normalen PKW...
Die Typgenehmigungsnummer findest du im neuen Fahrzeugschein unter "K".
Steht da E?*xxx/xxx*xxxx* ist es eine EG-Typgenehmigung...
Steht da wie bei meinem 94er Cabrio "G720* oder ein anders G???* ist das Auto noch nach
(deutschen) ABE-Richtlinien typgeprüft und eine dritte Bremsleuchte möglich aber keine Pflicht

Im alten Fahrzeugschein steht keine Typgenehmigungs-Nummer, da musst du im Brief nachsehen:
Ganz ausklappen, Seite mit Fahrzeugdaten sichtbar, ganz rechts unten ist die Typgenehmigung
eingetragen.
Gruß CptAGE