Also zunächst mal zu den Kosten - laut Sachmängelhaftungsgesetz muss der Verkäufer/Hersteller beweisen, dass der Mangel nicht von ihm zu verantworten ist. Das hat mit dir als Kunde mal so gar nix zu tun. Und das gilt in den ersten sechs Monaten. Erst danach musst Du den Beweis antreten, dass der Mangel von ihm kommt.Lilly hat geschrieben:Zu den doppelten Ein und Ausbaukosten, kann ich leider noch nichts sagen, da dass Thema noch nicht vom Tisch ist.
Als kleines Extra habe ich von der Autowerkstatt eine kaputte Motorhaube zurück bekommen (Halterung abgerissen, angerostet).
Und das mit der Motorhaube... Wozu macht der überhaupt die Motorhaube auf, wenn er ne Hinterachse wechselt? Davon ab sollte das ja aber schon ne Weile aufgefallen sein, so ein Scharnier rostet ja ned innerhalb von 3 Tagen fest. Hast das nie bemerkt, dass da was schwergängig ist oder Geräusche macht?
Gruss
Obelix