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von Red Runner » Do 08.01.04 12:41
Moin!
Also soweit ich weiß gibt es 2 grundsätzlich verschiedene Wege so einen Umbau eintragen zu lassen:
1) Man fährt zu seinem Tüver, erklärt ihm, was man vor hat und der sagt einem, was er davon hält. In meinem Fall meinte er dann sowas in der Art wie "Klar, trag ich Dir das ein, wenn Du mir Bremsengutachten, Geräuschgutachten, Abgasgutachten, Festigkeitsgutachten hier, Festigkeitsgutachten da......... mitbringst". Auf diesem Wege bin ich also damals nicht weitergekommen. Soweit ich weiß (ist aber alles nur Hörensagen) hat der Tüver übrigens völlig korrekt gehandelt, ein Tüver, der diese Auflagen nicht verlangt hat wohl entweder keine Ahnung oder umgeht bewusst vorschriften. Wie gesagt, alles nur Hörensagen.
2) Man schreibt Peugeot an (Abteilung Homologation) und schildert denen das Vorhaben. In meinem Fall (frag mich nicht, warum ich das Glück hatte), kam Dein 2W später ein Brief mit den Auflagen und einer Art Musterbrief. Damit bin ich dann zum Tüv hin und der meinte "Na das ist doch was feines, da trag ich Dir den Motor problemlos ein". Dummerweise stand in den Auflagen schlichtweg alles, also Fahrwerk, Bremsen, Achsen, Motoraufhängungen, Abgasanlage, Getriebe usw. usf.
Allerdings hatte ich das große Glück, dass aufgrund der großen Basis (hatte ja schon nen 2,0l) einige Teile doch gleich waren.
Ich kann den anderen als nur Zustimmen, der 306 ist einfach noch zu neu, um solche "Gewaltumbauten" durchzuführen. Das ganze sieht beim 205, wo man vielleicht 1500€ für 2 Schlachtfahrzeuge + brauchbarem Motor hinlegt schon wieder anders aus, aber beim 306...
Ich habe es jedenfalls damals nur gemacht, weil es nen S16-Stufenheck nicht zu kaufen gibt. Würde ich einen Schrägheck haben wollen, hätte ich mir einfach nen S16 gekauft.
Greetz
RR
>Wer hat so etwas mal gemacht einen 306 S16 S2 in einen 306 S2 90 PS. Gibt es da irgentwelche auflagen die man beachten muss? Was will der Tüver haben umrüstseiten usw.
>Danke im vorraus.
>Mfg Maurice