Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Twiztid
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von Twiztid » Mo 03.11.03 16:36
Wenn ich mir nen rüffer +5db Endtopf hole und dazu noch nen K&N 57i Kit oder nen Twister montiere trägt der TÜV das zusammen ein oder wird es dem dann zu laut ( haben ja eigentlich beide nen Gutachten )? Welche Luftfilter empfehlt ihr. Hab nen 1.6 16 V motor
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DerAusgrenzer
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von DerAusgrenzer » Mo 03.11.03 16:41
Hallo,
also wenn beides ein Gutachten bzw ne ABE hat, dann bekommst das selbstverständlich zusammen eingetragen, das wird nicht als Einheit gesehen.
Von dem ESD würde ich Dir abraten. Aber dazu wird Dir Loewe01 sicher mehr sagen können, wobei Du aber auch nen größeren Motor hast wie er.
KN-Kit ist geschmackssache. Ich würde lieber einen Twister L mit Kaltluftschlauch nehmen.
Gruß Thorsten
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Twiztid
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von Twiztid » Mo 03.11.03 19:09
>Hallo,
>also wenn beides ein Gutachten bzw ne ABE hat, dann bekommst das selbstverständlich zusammen eingetragen, das wird nicht als Einheit gesehen.
>Von dem ESD würde ich Dir abraten. Aber dazu wird Dir Loewe01 sicher mehr sagen können, wobei Du aber auch nen größeren Motor hast wie er.
>KN-Kit ist geschmackssache. Ich würde lieber einen Twister L mit Kaltluftschlauch nehmen.
>Gruß Thorsten
Also ich will nur einen Endtopf links und da wurde mir bis jetzt gesagt das die Anlage ganz gut wäre
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206cc
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von 206cc » Di 04.11.03 12:53
Also ich habe den Rüffer +5db 100mm links an meinem 2.0CC!
Ich bin hier auch der große Befürworter des ESD von Rüffer auch wenn ich dafür doof angemacht werde im Forum! da stehe ich drüber.
ESD ist eingetragen kein problem! Nur mit Twister wird er zulaut und deshlab gibt es mit Twister kein TÜV bei einzelmessung.
Kannste ja versuchen.
Habe hier noch ein Video vom Rüffer aber nur im Stand.
Mehr dazu kann ich dir per Mail sagen weil die anderen das ja nicht hören WOLLEN.
ICQ:77210781 oder mail:
bodo-baecker@gmx.de
LG
Jens
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DerAusgrenzer
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von DerAusgrenzer » Mi 05.11.03 10:53
...wenn der TÜV für beides ne ABE bzw ein Gutachten hat, dann macht der doch keine Lautsträrkenmessung???! Ich habe ja auch den Twister XL und die Devil XXL-Anlage drin, mit 110% wasserdichtem TÜV!!!
Gruß Thorsten
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obelix
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Beitrag
von obelix » Mi 05.11.03 11:58
denn die tüv-gutachten beziehen sich grundsätzlich auf die begutachtete änderung am serienfahrzeug.
heisst auf deutsch, wenn du eine andere komponente änderst, die mit zu der neuen änderung spielt kann
prüfer jederzeit ablehnen.
auspuff und luffi sind z.b. so eine kombination.
eine andere denkbare (und erlebte) kombi ist ne leistungssteigerung mit einhergehender vmax-erhöhung
und gleichzeitiger eintragung eines karosserie-kits der bis zu der serienmässig eingetragenen vmax geprüft
wurde... theoretische vmax-überschreitung 4 km/h = keine eintragung....
noch´n beispiel????
lenkrad...
in den abe´s der lenkräder steht grundsätzlich dirn, dass sie nur mit serienbereifung gelten. also ist bei einer
fetteren bereifung eine einzelbegutachtung fällig, die deer prüfer entweder abnicken kann oder dich ohne eintrag
vom hof jagt.
noch´n beispiel???
anhängerkupplung und tieferlegung...
noch´n beispiel???
schneeketten und breite felgen...
uswuswusw...
gruss
obelix
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DerAusgrenzer
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von DerAusgrenzer » Mi 05.11.03 12:19
...hat aber bei meinem Auto keinen Schw... interessiert. Da wurde nicht mal ein Gedanke daran verschwendet und das war der TÜV in Bayern und der ist net gerade als kulant bekannt. Na dann habe ich wohl Glück gehabt.
Gruß Thorsten
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Beitrag
von obelix » Mi 05.11.03 13:10
im ermessen des prüfers.
manche schauen auf so etwas, anderen isses wurscht. den meisten isses glücklicherweise egal.
leider gibbet aber immer mehr prüfer, die schlimmer als finanzbeamte sind und die bei jedem haar
das sie in der suppe finden die eingebaute rechenmaschine anwerfen und ne neue prüfgebühr
winken sehen:-)
mir wollte mal einer erzählen, dass ein fehlender gumminupf am entlüfterventil und ein verdellter
aluschlauch für die vorwärmung erhebliche mängel seien, die die betriebssicherheit des fahrzeuges
in frage stellen.
das sind dann die sogenannten tüv-"beamten" die anderen sind die "sachverständigen".
gruss
obelix