Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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chris306
Beitrag
von chris306 » Mo 13.01.03 00:58
Hi Leutz!
Aaaaalso,... mein Kolleg war letzten Donnerstag beim TüV und wollte sich für seinen Tigra die neu erworbenen Scheinwerferblenden eintragen lassen!!
Er hat mir nun folgendes erzählt: Der TüV-Heini sagte zu ihm er würde Sie nicht eintragen, da irgendwas mit den Massen nicht in Ordnung sei!
Als mein Kolleg Ihn dann fragte wie das ist mit Kosten wenn er wieder kommt und alles korrekt ist meinte der TüV-Heinz : "Ich würde es lassen, lt. OberTüV-Irgendwas würden die Scheinwerferblenden in "nächster" Zeit (weis nicht was das für nen Zeitraum sein soll) verboten würden und nicht mehr eingetragen werden... zusätzlich auch alle eingebauten wieder weggemacht werden müßten!!!!
Was ist da dran ?!!?!? Weis da jmd. was ?!?!? Und was ist wenn man die in der Motorhaube eingearbeitet hat ?!?!? die können doch ned erwarten dass mans wegreist !!!! Oder etwa doch !?!?!?!
Thx 4 da Info !!
Chris
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SubWOof3r
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Beitrag
von SubWOof3r » Mo 13.01.03 02:01
<center><img src="
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Hi !
Ne ne, es wird in Zukunft eher so sein, dass du sie nicht mehr eintragen lassen mußt. Wegen Anpassung an die EU!! Also mach dir keine Gedanken und geh zu einem anderen TÜV!
Und zu dem: Alle anderen wieder weg machen !!!! MEGAROFL !!!!!!!!!!!!!!!!
Greetz,
Bernd
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charlie
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Beitrag
von charlie » Mo 13.01.03 14:42
z.B. das Fluten ( tönen ) von Fensterscheiben. War per Eintragung machbar. Es gibt eine höhere Instanz als den TÜV, die fanden das aber nicht so gut. Nun ist es nicht mehr erlaubt, und alle Eingetragenen sind nicht mehr gültig.
Mit Scheinwerferblenden kann ich das bestätigen, der OberTüv oder wie die heißen sind drauf und dran Scheinwerferblenden zu verbieten, war neulich sogar n Bericht in ner VW-Zeitung. Die Aussage war, das Scheinwerferblenden das Licht abdecken, und somit die Leuchtkraft ( oder so :-) )nicht zu 100 % genauso ist, als wie ein Scheinwerfer ohne Blenden.
Also ich bin mir sicher die setzten das demnächst durch, dann können alle ihre Teile abbaun :-)
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Red Runner
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Beitrag
von Red Runner » Mo 13.01.03 15:37
dreimal so teuer gehandelt *ggg*
Greetz
RR
>z.B. das Fluten ( tönen ) von Fensterscheiben. War per Eintragung machbar. Es gibt eine höhere Instanz als den TÜV, die fanden das aber nicht so gut. Nun ist es nicht mehr erlaubt, und alle Eingetragenen sind nicht mehr gültig.
>Mit Scheinwerferblenden kann ich das bestätigen, der OberTüv oder wie die heißen sind drauf und dran Scheinwerferblenden zu verbieten, war neulich sogar n Bericht in ner VW-Zeitung. Die Aussage war, das Scheinwerferblenden das Licht abdecken, und somit die Leuchtkraft ( oder so :-) )nicht zu 100 % genauso ist, als wie ein Scheinwerfer ohne Blenden.
>Also ich bin mir sicher die setzten das demnächst durch, dann können alle ihre Teile abbaun :-)