Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Tramper
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von Tramper » Sa 25.01.03 16:16
Also nur mal so zum Verstehen.
Nehmen wir mal einen Heckspoiler mit und ohne TÜV Gutachten.
Spoiler ohne TÜV Gutachten: Muss ich dann mit meinem Wagen zum TÜV fahren und das denen zeigen, die geben mir einen Wisch mit und mit diesem muss ich dann zur Zulassungstelle und meinen Spoiler im Fahrzeugschein eintragen lassen ???
Spoiler mit TÜV Gutachten: Ich kann einfach mit dem Gutachten zur Zulassungsstelle und die Tragen mir das dann im Fahrzeugschein ein ???
und woher weiß ich welches Teil Eintragungsfrei ist oder nicht ???
So ich hoffe ihr könnt mir die Frage beantworten ??
Danke
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von RallyePower » Sa 25.01.03 16:19
Also ohne Tüv gutachten musst ne Einzelabnahme machen lassen
kostet viel Geld :
mit Tüv gutachten lässt ihn anschaun und der Tüv trägt ihn in Fahrzeugbrief ein danach zur zulassungsstelle gehn und in Fahrzeugschein eintragen lassen
Wenn der Spoiler ne ABE etc. hat musst nur die ABE immer im Auto dabei haben falls Polizeikontrolle ist
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Tramper
Beitrag
von Tramper » Sa 25.01.03 16:34
>Also ohne Tüv gutachten musst ne Einzelabnahme machen lassen
>kostet viel Geld :
>mit Tüv gutachten lässt ihn anschaun und der Tüv trägt ihn in Fahrzeugbrief ein danach zur zulassungsstelle gehn und in Fahrzeugschein eintragen lassen
>Wenn der Spoiler ne ABE etc. hat musst nur die ABE immer im Auto dabei haben falls Polizeikontrolle ist
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von Hütchenspieler » Sa 25.01.03 17:12
Moin,
also zu der sache mit dem Gutachten...
is es da nich eher so das de nen Wisch vom Tüv bekommst, der besagt das alles korrekt is, den de dann mitführen mußt und es nur bei Gelegenheit (z.B: Ummeweldung) in den Farzeugbrief und schein Eingetragen wird bzw muß!?
So war es jedenfalls bei meinem Fahrwerk!
Gruß Dirk
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RallyePower
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von RallyePower » Sa 25.01.03 18:04
Ne TÜV trägts in der Regel in Brief ein und dann solltest dus aber auch in FZG Schein eintragen lassen in der Zulassungstelle
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Darkman
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von Darkman » Sa 25.01.03 18:29
Gibt dir ein Blatt bzw dann eine ABE mit, die du nicht eintragen lassen mußt, sondern immer dabei haben mußt. ODER irgendwann mal auf der Zulassungsstelle eintragen lassen kannst :-) So war es bei meiner Tieferlegung auch gewesen....
MfG
Darkman
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von Darkman » Sa 25.01.03 18:40
... hatte ich mal bei meinem TÜV anfragen lassen was es kosten würde wenn du einen eintragen lassen willst ohne ABE und ohne Festigkeitsgutachten.
1. du brauchst ZWEI Flügel!! Weil an einem wird die festigkeit getestet, also solange bis er kaputt geht!
und
2. Der andere wird montiert und getestet!! Ob er auftrieb oder abtrieb macht usw... alles in allem min. einen Tag arbeit!!!!
Dann kannst du dir vorstellen was das kostet ;-) ich bin für meinen Flügel auf ca. 1500€ gekommen!!!
Der einzige Vorteil wäre dann gewesen... ich hätte eine ABE bekommen (WENN DER TÜV IN ABGENOMMEN HÄTTE) mit dem ich den Flügel mit Gutachten verkaufen könnte *G* ... aber die Sachen hätte ich bezahlen müßen auch wenn er durch die Test gefallen wäre.....
MfG
Darkman