Gibts für den 205 einen Kühlergrill mit Scheinwerfern?

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
Aron
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klappt nicht ....

Beitrag von Aron » Di 28.01.03 18:20

>Das Problem bei Xenonlicht ist doch daß man nicht wie in einer H4 Birne 2 sondern lediglich eine Lichtquelle hat. Das heißt das Fernlicht fällt weg und muß durch zusätzliche Fernscheinwerfer ersetzt werden


das geht nicht , das Abblendlicht fällt weg , in der H4 ist beim Abblendlicht


ein Blech weclhes das Licht nur nach oben raus lässt , das kommt so NUR


in den oberen Reflektorbereich , der nach unten zeigt (Straße)


ohne dieses Blech welches in der Lampe sitzt ist das wie Fernlicht,


weil der komplette Reflektor angestrahlt wird


>Um das Licht einzutragen brauch man eine Scheinwerfer Reinigungsanlage und Niveauregulierung. Ersteres ist relativ einfach nachrüstbar, letzteres läßt man einfach weg und überzeugt einen netten Tüv Prüfer davon daß die Leuchtweitenregulierung reicht. Hat bei einem Kumpel auch geklappt, warum auch nicht :)


klappt leider auch nicht , weil ein H1 oder H7 Reflektor (welcher im Grunde


gehen würde) nicht für das Licht geeignet ist


bei Xenonlicht ist das Licht ca doppelt so hell , also auch die Eingeblendung


also das Licht welches nach oben falsch raus kommt , dafür haben


Reflektoren für Xenon eine spezielle Geometrie und sind aus optimaleren


Materialien um die Richtlinien für die Straßenverkehrsordnung zu erfüllen


wenn das so einfach wäre würde es längst ein Leuchtmittel in H7 Bauform


geben welches das alte optisch ersetzt , der Markt wäre wohl da , weil


die Nachfrage da ist , aber ohne Tüv wird das niemand umsetzen


nicht umsonst besteht JEDER Umrüstsatz für passende Fahrzeuge auch


aus neuen Optiken


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versteh ich nicht? * (o.t)

Beitrag von pongi » Di 28.01.03 18:43

kein Text

Norman

Zum legalisieren am besten kompl. SW einbauen

Beitrag von Norman » Di 28.01.03 18:45

Man muß doch "nur" komplette Xenonscheinwerfer von einem anderen Auto, z.B. Bora, einbauen und die ganze Sach mit Scheinwerferreinigungsanlage und automatischer LWR kombinieren und schon steht einer legalen Eintragung nix mehr im Weg ;-)


>Das Problem bei Xenonlicht ist doch daß man nicht wie in einer H4 Birne 2 sondern lediglich eine Lichtquelle hat. Das heißt das Fernlicht fällt weg und muß durch zusätzliche Fernscheinwerfer ersetzt werden z.B. im Kühlergrill. Die Nebelscheinwerfer in der Stoßstange unten sind dafür nicht geeignet. Um das Licht einzutragen brauch man eine Scheinwerfer Reinigungsanlage und Niveauregulierung. Ersteres ist relativ einfach nachrüstbar, letzteres läßt man einfach weg und überzeugt einen netten Tüv Prüfer davon daß die Leuchtweitenregulierung reicht. Hat bei einem Kumpel auch geklappt, warum auch nicht :)

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bei einer H4 Lampe....

Beitrag von Aron » Di 28.01.03 18:53

ist das Abblendlicht in eine Richtung mit nem Blech abgeschirmt, das


bedeutet beim Abblendlicht gehts nur in eine Richtung raus , siehe anderes


Posting

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re: bei einer H4 Lampe....

Beitrag von pongi » Di 28.01.03 19:40

den teil des postings hab ich ja verstanden. nur was hat das mit deinem versicherungsschutz zu tun?


*grübel*

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nee, ich meine ja gar nicht den Versicherungsschutz....

Beitrag von Aron » Di 28.01.03 20:33

wobei es den auch betrifft ....


ich meine wenn jemand sowas einbaut und keine Ahnung hat ....


"dann gehts Fernlicht nicht mehr" naja also das ist dann nach oben


doppelt so hell wie original Fernlicht, bloß im abgeblendeten Zustand


wollt ich sagen :-)


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ach so. jetzt weiß ich auch wovon hier geredet wird. (o.t)

Beitrag von pongi » Di 28.01.03 21:18

kein Text

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