Aufkleber auf die frontscheibe erlaubt??

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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schranz

Aufkleber auf die frontscheibe erlaubt??

Beitrag von schranz » Di 11.02.03 18:53

Hallo,


darf ich oben auf die frontscheibe (außen) einen 10 cm hohen schriftzug anbringen??? erlaubt oder nicht erlaubt! natürlich kommt es ganz nach oben, sodass ca. 11 cm von der scheibe wegfallen (dahinter ist noch ein sonnenschutzstreifen)


mfg

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re: Aufkleber auf die frontscheibe erlaubt??

Beitrag von XenonShock » Di 11.02.03 19:03

ich glaube bis 12cm ist es erlaubt

Darzl309
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re: Aufkleber auf die frontscheibe erlaubt??

Beitrag von Darzl309 » Di 11.02.03 19:24

<center><img src="http://www.309er.de/logo.jpg"></center>


Moin.


Du darfst eine Fläche von 0,1m² der Fläche der Scheibe mit Aufkleber bekleben. Diese dürfen jedoch nicht im Sichtfeld sein.


Also bei Schriftzügen ist das gar kein Problem. Bei Kompletten Sonnenblendstreifen schon eher. Kannst also beruhigt verkleben.


MfG Andreas

schranz

cool, danke für die antworten!!!

Beitrag von schranz » Di 11.02.03 19:32

kein Text

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war das nicht....

Beitrag von Agent-66- » Di 11.02.03 21:11

10 % der scheibenfläche. weil die größe der scheiben ist ja unterschiedlich.

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Beitrag von pongi » Di 11.02.03 21:48

... es ist halt so das du maximal 0,1m² bekleben darfst,oder 10%. je nachdem was zuerst erreicht wird.


bei einer kleinen scheibe wird das wohl die 10% marke sein, bei großen eher der 0,1m².

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re: ihr habt beide recht...

Beitrag von Agent-66- » Di 11.02.03 21:59

na das haben wir ja wieder gefickt eingeschädelt ;) gut zu wissen

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10% von der scheibe

Beitrag von bluestar205 » Mi 12.02.03 10:34

also ist deine scheibe 1 m hoch.. darfste 10 cm verkleben, sonst eigentlich net

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nicht ganz

Beitrag von pongi » Mi 12.02.03 17:54

wenn er einen blendstreifen macht darf der nur 10cm sein, aber eine schrift hat ja "löcher", lücken, wie immmer du es nennen willst und damit kannst du argumentieren. ausserdem hab ich noch keinen polizisten das nachmessen sehen.

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