Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Micha
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von Micha » So 23.02.03 17:25
Bau meiner Freundin mim KFZ-ler 40 mm Federn vorne ein.
Je nachdem wies aussieht wollten wir die Drehstäbe angleichen.
Muss DAS dann vom TÜV auch eingetragen werden oder sacht der da nix ?!?
Thx 4 answer...!
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Aron
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Beitrag
von Aron » So 23.02.03 17:32
moin...
bei mir hat immer in den Fahrzeugscheinen gestanden "hinten geänderte
Drehstabeinstellung" eventuell misst er die Höhe Bördelkante-Radnabe
mfG,,,Aron
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Micha
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von Micha » So 23.02.03 17:37
Hmmmm,
d.h. - des is ne Art Grauzone ?!?
Sie hat ca. 8-9 cm von Reifenlauffläche bis Kante Kotflügel...
Was is denn in etwa minimum bevor der Reifen anschlägt ?
Vorne sinds 10 cm (deshalb 40 mm) Federn - müsste ja ohne Karosseriearbeiten gehen, oder ?
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Aron
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Beitrag
von Aron » So 23.02.03 17:44
also die Höhe wird immer zur Radlitte eingetragen , weil es ja verschiedene
Reifengrößen/Tolleranzen gibt
das mit dem Reifenplatz zur Bördelkante hat wenig zu sagen
weil das Fahrzeug mit dem vollem Gewicht auf 2 diagonale Räder gestellt
wird (beim Tüv) und da geht er eh in der Regel bis zum Federwegsbegrenzer
also ob der nun beim Stand schon aufliegt ist egal , jedoch sollte sichergestellt
sein das er bei voll eingefedert mindestens 8mm Platz zum Blech hat,
das Rad muß hinterm Blech verschwinden können,
am besten mal 6 Leute hinten rein und dann nochmal angucken , das
kommt der Tüv-Belastung gaz nah :-)
ansonsten was unter die Serienfederwegsbegrenzer unterlegen , aber
zu geringer Federweg macht die Seriendämpfer schnell kaputt
weil er dann viel stärker nachscwingt und stärker dämpfen muß
mfG,,,Aron