Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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RCC1
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Beitrag
von RCC1 » Mi 05.03.03 11:01
kann für eventuelle Zahlungen der Versicherung wichtig sein
um das finden des Flüchtigen soll sich mal die Polizei kümmern
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Timon
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Beitrag
von Timon » Mi 05.03.03 11:05
>kann für eventuelle Zahlungen der Versicherung wichtig sein
>um das finden des Flüchtigen soll sich mal die Polizei kümmern
Was hat die Anzeige mit der Versicherung zu tun?
Wenn der Schuldige gefunden wird, dann zahlt seine Versicherung und wenn nicht, dann zahlt deine Vollkasko. Wenn die Schuld geteilt wird, dann zahlt auch deine Vollkasko. Auch ohne Anzeige, oder habe ich das Kleingedruckte mal wieder nicht richtig überflogen?
Gruss
Frank
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Micha106
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von Micha106 » Mi 05.03.03 11:09
besser wärs natürlich schon mit nem Kennzeichen zur Polizei zu kommen. Dann haben die nen Anhaltspunkt zum suchen und du musst nicht sagen das du nix gesehen hast. Also erstmal selbst in der/den Strasse(n) schauen und vielleicht wenn man sich gaaanz sicher ist dieses Kennzeichen angeben. Könnte sonst ja als Verleumdung oder so ausgelegt werden.
Eine Überprüfung des Fahrers und Aufenthaltsort während der Tatzeit ist dann Pozileisache ;-)
Die Polizei wird selbst bestimmt keine großen Aufstände wegen so etwas machen und du bekommst schnell nen Brief das das Verfahren eingestellt wurde.
Ist ***Mist*** heutzutage. Diese schreiende Ungerechtigkeit!! :-)
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Nora306XSi
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von Nora306XSi » Mi 05.03.03 11:10
wie zb Parkschaden, Vandalismus usw bis jetzt IMMER eine polizeiliche Anzeige gebraucht... ansonsten kanns Probleme mit der Versicherung geben - zumindest ist es bei uns in Ö so. Lg
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RCC1
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von RCC1 » Mi 05.03.03 11:12
also bei mir steht dass solche sache sofort anzuzeigen sind um eine versicherungsleistung zu erhalten ( ganz gleich von wem )
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Silver206
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von Silver206 » Mi 05.03.03 11:27
..... auf wen ist das Auto Deiner Freundin zugelassen? Sollte es zufällig die Mama oder Papa sein, ist Deine Freundin sowohl eine "normale" Zeugin. So war es zumindest noch vor ein paar Jahren, es sei dennda wurde was geändert. Kennzeichen habt ihr zwar trotzdem net, aber halt eine "normale" Zeugenaussage. Erkundige Dich in der Richtung doch nochmal...Hab grad meinen Anwalt angerufen, aber der ist grad bei Gericht :-(
Bis denne...Silver
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Timon
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von Timon » Mi 05.03.03 11:34
>also bei mir steht dass solche sache sofort anzuzeigen sind um eine versicherungsleistung zu erhalten ( ganz gleich von wem )
Aha, hatte so einen Schaden noch nicht, aber gut zu wissen...
Gruss
Frank
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Günter
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Beitrag
von Günter » Mi 05.03.03 11:53
>>also bei mir steht dass solche sache sofort anzuzeigen sind um eine versicherungsleistung zu erhalten ( ganz gleich von wem )
>Aha, hatte so einen Schaden noch nicht, aber gut zu wissen...
>Gruss
>Frank
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André
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von André » Mi 05.03.03 11:53
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obelix
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von obelix » Mi 05.03.03 12:22
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