Standlichter; LED

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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6|_oo7
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Na dafür isses Standlicht net

Beitrag von 6|_oo7 » Fr 21.03.03 10:13

Die Standlichter sind doch gedacht, wenn man irgendwo wos dunkel is parkt, damit ma das auto sieht.


Na da park ich doch im hellen *gggggg*


Claude

Harald.Wilhelms

re: Na dafür isses Standlicht net

Beitrag von Harald.Wilhelms » Fr 21.03.03 10:21

>Die Standlichter sind doch gedacht, wenn man irgendwo wos dunkel is parkt, damit ma das auto sieht.


>Na da park ich doch im hellen *gggggg*


>Claude


Nein,


sie sind hauptsächlich dazu da, das man die Umrisse des Fahrzeugs


noch erkennt, falls mal die Scheinwerfer ausfallen.


(Deswegen werden sie auch manchmal Begrenzungslichter genannt.)


Gruss


Harald

André

AUSLEGUNGSSACHE!!!

Beitrag von André » Fr 21.03.03 10:27

Verlass dich da mal nicht drauf... Ich kenn Leute, die haben wegen 2 so dummen Leuchten ne Anzeige wegen Fahren ohne Betriebserlaubnis des Fahrzeuges bekommen, die Erlischt nämlich bei "nicht erlaubten Umbauten am Fahrzeug"!!!!!!


Und weißt du, was das bedeutet??? 3 Punkte (mindestens!) und zwischen 100 und 200 EUR Bußgeld! Das würd ich mir genauer überlegen :-)


Viel Spaß noch

Nemesis
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re: Hab die selbst gebastelt, passen perfekt........

Beitrag von Nemesis » Fr 21.03.03 10:34

Und wo hast du die lampen /LED's her? Finde das sieht nämlich richtig gut aus!

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Eska Technik

Beitrag von 6|_oo7 » Fr 21.03.03 10:44

Sind drei LEDs pro Seite, 5mm 2200mcd. Sockel abgeschliffen, LEDs in Reihe, Vorwiderstand, fertig. Nachteil is, daß der Sockel nu nich mehr mit den orischinol Birnchen geht. Muß bis zum TÜV 2 neue Sockels kaufe ;-)


Wer n bissi löte kann, kriegt das hin. Und is billig, je nachdem wie hell das sein soll. 1ne LED kost 1,60 Eu, Widerstand 0,07 Eu.


Die haben auch Kaltkathodenröhren, die hab ich nämlich im Kofferraum.


Claude

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re: Eska Technik

Beitrag von Nemesis » Fr 21.03.03 10:59

Erstma danke danke!


Aber beim fahren sidn die denn doch auch recht blau oder?


Wenn dein frund und helfer dich ma anhält, denn gibt es doch bestimmt ärger oder?


Mfg


Nemesis

mathias
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warum heissen die dann standlicht??

Beitrag von mathias » Fr 21.03.03 11:15

>>Die Standlichter sind doch gedacht, wenn man irgendwo wos dunkel is parkt, damit ma das auto sieht.


>>Na da park ich doch im hellen *gggggg*


>>Claude


>Nein,


>sie sind hauptsächlich dazu da, das man die Umrisse des Fahrzeugs


>noch erkennt, falls mal die Scheinwerfer ausfallen.


>(Deswegen werden sie auch manchmal Begrenzungslichter genannt.)


>Gruss


>Harald


die sind dazu gedacht, wenn du irgendwo im dunkeln auf der strasse stehenbleibst, (bahnübergang, panne) dass du trotzdem sichtbar bist!!


mit kaputten scheinwerfern darfst eh nicht mehr fahren!!! das gibt ne saftige busse

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Mit Abblendlicht siehste fast nix.Mal sehn,was se sagen,wennse mich anhalten ;-) (o.t)

Beitrag von 6|_oo7 » Fr 21.03.03 11:16

kein Text

benj106XSi
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hat geklappt mit anderer methode..

Beitrag von benj106XSi » Fr 21.03.03 12:35

..und zwar war der sockel etwas zu kurz!


habe den kontaktdraht etwas gebogen!!


danke trotzdem!!

flitzer

re: AUSLEGUNGSSACHE!!!

Beitrag von flitzer » Fr 21.03.03 22:53

Moin,


>Verlass dich da mal nicht drauf... Ich kenn Leute, die haben wegen 2 so dummen Leuchten ne Anzeige wegen Fahren ohne Betriebserlaubnis des Fahrzeuges bekommen, die Erlischt nämlich bei "nicht erlaubten Umbauten am Fahrzeug"!!!!!!


NÖ!


§19 II StVZO


Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die


1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,


2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder


3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


Die BE erlischt nicht mehr so schnell!


über Pkt 1 und 3 brauchen wir nicht zu reden.


Evtl. wäre Pkt 2 einschlägig, aber auch das ist nix.


Die blauen Standlicht stellen einen Verstoß gegen §51 I StVZO da.


Der Bußgeldkatalog sagt dazu:


Kraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb genommen unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Begrenzungsleuchten oder vordere Richtstrahler 15€


-> kostet somit nur 15€, kommt allerdings noch der Spaß dazu, die Dinger wieder abzubauen und das Fz wieder vorzuführen.


für Kommentare bin ich offen


Tschüß


flitzer

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