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von funkykowal » Mo 24.03.03 10:35
und die lautet: du sollts nicht schlechter stehen, wie vorher (finanziel)! das ist wirklich so, und die gegnerische versicherung hat dir nur 2 wochen ersatzwagen bezahlt? selbst das ist bei einem normallen verkehrsunfall zu wenig.
die zahlen imme 14 tage, aber:!!! beispiel
unfall am 1.1.
gutachter ist fertig am 5.1
du hast 4 tage zeit um dir das angebot der versicherung zu überlegen
eingang bei der versicherung am 10.1
und dann noch die 14 tage frist. es ist jetzt aber 24.1
dir entgehen 10 tage entschädigung in diesem fall.
und bei deinem unfall sind es vielmehr. dir steht eine entschädigung zu, vom tag des unfalls, bis zu dem tag, an dem du den wagen wieder nutzen kannst. und das sind auf jeden fall mehr, wie die 14 tage.
nachtrag: habe gerade meinen anwalt angerufen, und er meinte, daß es zwar kein haftplichtschaden ist, aber diese 2 wochen würden ihm suspekt vorkommen, und daß ich in diesem fall auf die unterstützung der rechtschutzversicherung rechnen kann. ich solle die anshcreiben und verlangen, warum die nicht mehr wie die 2 wochen zahlen wollen, die wollten doch schließlich, daß der wagen repariert wird.
also kopf hoch man! gehe dagegen an. frage einen anwalt, ich lann dir adac ampfehlen. denkst du bitte an meine 10 % beteiligung? ,)