wenn ich die Felgen nun NICHT eingetragen bekomme, muss ich trotzdem zahlen?

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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mito116
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wenn ich die Felgen nun NICHT eingetragen bekomme, muss ich trotzdem zahlen?

Beitrag von mito116 » Mo 31.03.03 17:45

Ich hab morgen nun endlich den TÜV-Termin für die Einzelabnahme meiner neuen Felgen...


Wenn ich sie nun aber nicht eingetragen bekomme, behalten die dann mein Geld, bekomm ich nen Mängelbescheid und darf kostenlos wiederkommen oder wie läuft das ab?

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SubWOof3r
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re: wenn ich die Felgen nun NICHT eingetragen bekomme, muss ich trotzdem zahlen?

Beitrag von SubWOof3r » Mo 31.03.03 18:03

<center><img src="http://www.psa-car-style.de/subwoof3r/b ... "></center>


Wenn du einen Mängelbericht bekommst, hast du n paar Wochen Zeit, nochmal vorzufahren und zu zeigen, dass du die Mängel behoben hast. Das kostet dann zusätzlich zu dem Geld, das du bereits gezahlt hast nochmal n paar Euros und dann ist gut!


Gruß

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beatnix
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Anm.: "paar Wochen" = "vier Wochen" :) (o.t)

Beitrag von beatnix » Mo 31.03.03 18:11

kein Text

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pongi
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kommt drauf an

Beitrag von pongi » Mo 31.03.03 18:32

bei uns ist eine prüfstelle die kassieren nur dann geld wenn sie auch was eintragen. die schauen sich die sache grob an. ob das so überhaupt möglich ist. und dann wird richtig geprüft oder sie schicken dich heim und sagen dir was sie anders brauchen für eine eintragung.


matthias

mito116
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re: wenn ich die Felgen nun NICHT eingetragen bekomme, muss ich trotzdem zahlen?

Beitrag von mito116 » Mo 31.03.03 18:34

zählt "zu wenig platz zur Kante des Rahhauses" als Mängel oder als Durchfallen? Könnte eigentlich schon damit fahren, streift also nicht, sind aber weniger als 8mm ungefähr...

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SubWOof3r
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re: wenn ich die Felgen nun NICHT eingetragen bekomme, muss ich trotzdem zahlen?

Beitrag von SubWOof3r » Mo 31.03.03 18:48

<center><img src="http://www.psa-car-style.de/subwoof3r/b ... "></center>


Das kann ich dir leider nicht beantworten. Da mußt du schon bei der Prüfstelle nachfragen!


Aber ich kenn Leute mit deutlich unter 8 mm Platz! *g*

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re: wenn ich die Felgen nun NICHT eingetragen bekomme, muss ich trotzdem zahlen?

Beitrag von Streetfighter » Mo 31.03.03 19:17

>zählt "zu wenig platz zur Kante des Rahhauses" als Mängel oder als Durchfallen? Könnte eigentlich schon damit fahren, streift also nicht, sind aber weniger als 8mm ungefähr...


vorgeschrieben sind 5mm abstand zu achs oder karosserieteilen

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