Unterscheid zwischen ABE und TÜV-Gutsachten!

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
106 Flitzer

Unterscheid zwischen ABE und TÜV-Gutsachten!

Beitrag von 106 Flitzer » Mi 02.04.03 21:44

Moin,


gibts ein Unterschied zwischen Abe und TÜVGutachteN?


Gruß


Flitzer

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Kris
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ja, gibt es ...

Beitrag von Kris » Mi 02.04.03 22:04

... eine ABE ist eine Erlaubnis, das darin beschriebene teil zu verbauen, ohne dass es eingetragen werden müsste und ohne dass die betriebserlaubnis des autos erlischt und somit wird eine tüv-vorführung nicht notwendig. allerdings muss man die ABE in den papieren mitführen.


ein gutachten beschreibt teile, die für das betreffende auto zwar schon generell getestet wurden, deren montage aber einen derart tiefen eingriff darstellt, dass dadurch die betriebserlaubnis erlischt. zur wiedererlangung der betriebserlaubnis muss das auto zum tüv und die entsprechenden auflagen im gutachten müssen erfüllt sein, dann wird das in dem gutachten beschriebene teil in die papiere eingetragen. das gutachten kann man dann verschenken, verbrennen oder daheim im keller lagern.


grüsse, kris

106 Flitzer

kann es dann sein...

Beitrag von 106 Flitzer » Mi 02.04.03 22:22

Das ich mein PowerTech-Fahrwerk eintragen lassen muss und meine FK-Federn nicht? Mein Gott, bald raff ich farnichts mehr! 8....(





Gruß


Flitzer





>... eine ABE ist eine Erlaubnis, das darin beschriebene teil zu verbauen, ohne dass es eingetragen werden müsste und ohne dass die betriebserlaubnis des autos erlischt und somit wird eine tüv-vorführung nicht notwendig. allerdings muss man die ABE in den papieren mitführen.


>ein gutachten beschreibt teile, die für das betreffende auto zwar schon generell getestet wurden, deren montage aber einen derart tiefen eingriff darstellt, dass dadurch die betriebserlaubnis erlischt. zur wiedererlangung der betriebserlaubnis muss das auto zum tüv und die entsprechenden auflagen im gutachten müssen erfüllt sein, dann wird das in dem gutachten beschriebene teil in die papiere eingetragen. das gutachten kann man dann verschenken, verbrennen oder daheim im keller lagern.


>grüsse, kris

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solange die fahrzeughöhe gleich bleibt ...

Beitrag von Kris » Mi 02.04.03 23:08

... kann man alle mit ABE gelieferten fahrwerke einbauen und fahren. erst wenn die fahrzeughöhe und damit die bodenfreiheit und damit die freigängigkeit der räder und damit die mögliche breite der räder verändert werden, dann wird es eintragungspflichtig.


deswegen stehen auch nie irgendwelche dämpfer in den papieren, sondern immer nur die federn, da deren länge ausschlag über fahrzeughöhe und damit fahrzeugumriss hat.


grüsse, kris

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es gibt auch ABEs die eine TÜV-Abnahme erforderlich machen! (o.t)

Beitrag von proXon » Do 03.04.03 16:36

kein Text

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pongi
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???

Beitrag von pongi » Do 03.04.03 22:22

das wäre mir aber neu. ABE heißt ja Allgemeine betriebs erlaubnis. soll ja heißen das es so gemacht ist das man es eigentlich nicht falsch montieren kann. kann es sein das du von einem teilegutachten redest?


hab auf jedenfall noch nie von einer abe gehört die man eintragen muss


matthias

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doch doch

Beitrag von proXon » Do 03.04.03 22:47

<center><img src="http://www.poenisch.de/moddorsport/bild ... "></center>


>das wäre mir aber neu. ABE heißt ja Allgemeine betriebs erlaubnis.


ich hab hier z.b. eine abe für meine alus liegen, steht auch gross ABE und Allgemeine Betriebs Erlaubnis drauf, aber da sind trotzdem auflagen dabei und man muss den anbau vom tüv abnehmen lassen


gruss


robin

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Hmm

Beitrag von Red Runner » Fr 04.04.03 11:20

Sowas hab ich auch mal gesehen. Ich hab das dann so interpretiert (und interpretieren heißt vermuten, nicht wissen oder nachgefragt haben, nur um das gleich klarzustellen).


Nehmen wir eine Felge 6x14. Auf dem 106er Serie1 ist das schon eine Tuninggröße, auf keinen Fall ist dieses Format ab Werk geprüft. In diesem Fall ist das ganze als Teilegutachten zu werten.


Die gleiche Felge passt aber evtl. auch auf einen 306er, wo ein 6x14 mit der gleichen ET und den gleichen Reifen bereits geprüft ist. Hier ist das ganze als ABE zu sehen, da keine Freigängigkeit oder sonstwas geprüft werden muss.


Wie gesagt, nur Gedankenspielereien.


Greetz


RR


>>das wäre mir aber neu. ABE heißt ja Allgemeine betriebs erlaubnis.


>ich hab hier z.b. eine abe für meine alus liegen, steht auch gross ABE und Allgemeine Betriebs Erlaubnis drauf, aber da sind trotzdem auflagen dabei und man muss den anbau vom tüv abnehmen lassen


>gruss


>robin

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ja so in etwa wird das sein...

Beitrag von proXon » Fr 04.04.03 17:25

<center><img src="http://www.poenisch.de/moddorsport/bild ... "></center>


in der abe sind die felgen mit allen mögliche maßen bohrungen lochkreis einpresstiefe aufgeführt.


wahrscheinlich gibt es dann autos (VWs, Opelz vermutlich) wo man keine abnahme braucht, aber bei peugeots muss man es halt abnehmen lassen.


in der abe von der ich spreche ist auflage nummer 1 bei allen peugeots gleich und die lautet in etwa "gehe nicht über los, fahre direkt zu deinem tüver, freue dich über seinen ratlosen blick, drücke kohle ab für nix".


ich finds QUATSCH!


naja, das ist meine ansicht davon, einige reifenhändler sagen "nöö, nix eintragen iss ja ABE", andere sagen eintragen lassen.


dann geht man zur dekra und die sagen nöö, falsche ABE usw usw.... dann geht man zur nächsten dekra, die sagen gar nix und tragen es ein


=> es weiss keiner bescheid was sache ist


gruss


robin


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Beitrag von funkykowal » Fr 04.04.03 17:28

ist voll normal in D! *G*

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