306 Lippe... Pic inside

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Pat_306XSHDI
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306 Lippe... Pic inside

Beitrag von Pat_306XSHDI » Fr 02.05.03 11:54

<center><img src="http://www.p206.de/Cottbus/osna200225.JPG"></center>


Hallo!


Hab gestern das Bild in einem Posting gesehen und die Lippe würde mir gefallen. Soll eine original 306 sein, meiner hat die aber (noch) nicht dran.


Ist die aus Kunststsoff oder aus Gummi?


Muss die, falls Kunststoff, eingetragen werden?


Hat jemand einen Preis und evtl. auch eine Pug Nummer?


Gibt es zufällig sowas auch für hinten (Fliessheck)?


Danke!


Patrick

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saar106
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www.french-power.com :: geht ohne eintragugn da gummi lippe (o.t)

Beitrag von saar106 » Fr 02.05.03 12:02

kein Text

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Ist nicht richtig...

Beitrag von Coopex » Fr 02.05.03 14:08

... ALLES was nicht serienmäßig an das Fahrzeug UND den Typ gehört, muß eingetragen werden...


So z.B. meine (Gummi-)Frontlippe von zwei Fiestas ...


Man kann`s zwar auch übertreiben, aber so sieht`s das Gesetz vor...


Grüße, Markus

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Ich hab mich mit dem TÜV schon mehrere male in Verbindung gesetzt...

Beitrag von saar106 » Fr 02.05.03 14:39

... und immer wurde mir gesagt das ich Gummilippen (laguna, espace, 306, usw) nicht brauch einzutragen und Lippen wie die vom Cupra nicht ohne eintragung verwenden darf!! ich kann dir gerne die nummer des saarländischen tüvs geben!!

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Genau...

Beitrag von Pat_306XSHDI » Fr 02.05.03 15:44

Gummilippen sind formelastische Teile und sind NICHT eintragungspflichtig. Die werden behandelt wie Schmutzfänger.

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Danke für den Tip. Gruss ins Saarland (meine alte Heimat) (o.t)

Beitrag von Pat_306XSHDI » Fr 02.05.03 15:45

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Ich will mich nicht mit Euch streiten ...

Beitrag von Coopex » Sa 03.05.03 04:40

... daß das bei Euerem TÜV so sein mag, da sage ich nicht gegen.


Bei uns funktionierts so jedenfalls nicht, aber - und das ist viel wichtiger -


zeigt mir doch mal das Gesetz, wo steht, daß formelastische Teile nicht eintragungspflichtig sein sollten ...


Ich wills auch nicht ausdehnen, weil das sämtliche Grenzen hier sprengen würde, aber guckt mal unter:


http://www.stvzo.de/stvzo/b1.htm#19


In Kurzform: Entweder gehört ein Teil auf ein Auto oder es muß eingetragen werden, mit GANZ WENIGEN Ausnahmen.


Selbst wenn es eine BE gibt - bei solchen Teilen natürlich immer der Fall - gibt es dann einen sog. Verwendungsbereich, in dem das Fzg. drinnen steht, für das das Teil gemacht wurde - und kein anderes.


Wenn Euer TÜV das etwas lässiger sieht - schön für Euch. Bei uns ist`s (leider) anders.


Grüße, Markus

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