Muß man eigentlich die Drehstabverstellung eintragen lassen beim TÜV? (o.t)

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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The Hidden
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Muß man eigentlich die Drehstabverstellung eintragen lassen beim TÜV? (o.t)

Beitrag von The Hidden » Mi 07.05.03 18:08

kein Text

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boeseMI16
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yo muss man... Ist aber problemlos, wenn du federn vorn mit einträgst denn in

Beitrag von boeseMI16 » Mi 07.05.03 18:13

dem gutachten von den Federn steht drin Drehstäbe müssen hinten angepasst werden =)

funkykowal
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nicht immer

Beitrag von funkykowal » Mi 07.05.03 18:42

hinten kannst du anpassen, mußt du aber nicht

Moehrvieh
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re: nicht immer

Beitrag von Moehrvieh » Mi 07.05.03 19:07

>hinten kannst du anpassen, mußt du aber nicht





Moin,


wenn er ABS hat, sollte er es aber tun, da er die ALB´s sowieso neu einstellen lassen muss, wenn er vorn tiefer legt.


Moerph

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The Hidden
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re: nicht immer

Beitrag von The Hidden » Mi 07.05.03 21:19

Ich kann die Federn zwar auch ohne Drehstabverstellung fahren nur ich glaub bei der Keilform würde Ich auf das Kotzen bekommen.....


Aber danke für die antworten. :)

funkykowal
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wenn du nur vorne tiefer legst

Beitrag von funkykowal » Do 08.05.03 06:43

dann hast du trotzdem keine keilform, höchstens gleiche höhe. fährt sich aber ein wenig beschissen, aber nur wenn du richtig heitzst in den kurven

BamBam
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re: nicht immer

Beitrag von BamBam » Do 08.05.03 11:01

dass sah das heinzelmänchen von der dekra bei mir aber anders "im gutachten steht...und was da steht, steht da"...dabei hab war das fahrwerk schon eingetragen, sollte doch nur die 16" eintragen.wurde dann auch ;D

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