I.V.M. § 1 ABS.2 INTKFZVO
Am Fahrzeug (Motorrad) war ein nicht zulässiger Auspuffendtopf der Marke "Devil" Montiert. Das Fahrzeug Verursachte eine übermässige Geräuschentwiklung.
Gemäss § 17 OWIG wird eine Geldbusse in Höhe von 50 € Festgesetzt.
Auserdem noch ein Punkt in Flensburg.
Kann mir als schweizer eigentlich egal sein. :-))))))
Grüsse Björn
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